Schlappe für Verbund

EU-Urteil hilft den Freileitungsgegnern

Salzburg
07.08.2018 19:32

Entscheidende Auswirkungen auf die geplante 380-kV-Freileitung hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Der stellte fest, dass Rodungen für Stromtrassen nicht länger als Waldgebiete angesehen werden können. Das Verwaltungsgericht hatte sich von sich aus an die EU-Richter in dieser Streitfrage gewandt.

Ausgangspunkt war ein 110-kV-Freileitungsprojekt in Oberösterreich, gegen das die Anrainer mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List geklagt hatten: „Der Verbund war nämlich der Ansicht, auch wenn er Wald für eine Trasse abholzt, sind diese Trassenaufhiebe weiterhin als Waldfläche anzusehen“, so der Anwalt: „Der Verbund vertrat, leger gesagt die Meinung, das sei  lediglich  mit dem Schneiden einer Hecke gleich zu setzen.“

Ist es nicht: Im Urteil der achten Kammer des EU-Gerichtshofes mit der Geschäftszahl C-329/17 vom 7. August wird eindeutig festgehalten: „Trassenaufhiebe zum Zwecke der Errichtung und der Bewirtschaftung einer energiewirtschaftlichen Freileitung sind als Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart zu sehen.

EU sagt: Wird abgeholzt, ist kein Wald mehr da. . .

Bemerkenswert in dieser Causa: Das Wiener Verwaltungsgericht hatte sich von sich aus an den EuGH gewandt, weil er die widersprüchlichen Aussagen, was in Österreich als Wald angesehen wird, geklärt haben wollte. Dr. Wolfgang List: “Das Urteil ist von entscheidender Bedeutung auch für das weitere 380-kV-Berufungsverfahren, das ja seit mehr als einem Jahr ebenfalls beim Wiener Verwaltungsgericht anhängig ist.„

Die APG will 600 Hektar Wald für Leitung fällen

Denn jetzt muss die Verbund-Tochter Austrian Power Grid auch jene 600 Hektar Wald in die Umweltbeeinträchtigung mit einrechnen, die durch das Abholzen für die Trasse entstehen. Das hatte sie bisher tunlichst vermieden. Jetzt sagt der EuGH: Natürlich muss das alles ebenfalls Teil einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein.

Rechtsanwalt Dr. Adolf Concin, der die Gemeinden Koppl und Eugendorf vertritt, freut sich über diesen wichtigen Etappensieg: “Ein Urteil des EuGH ist schließlich so, als ob in Kirchenfragen Rom gesprochen hätte.„

Auch die IG Erdkabel, die das Vorhaben der 380-kV-Freileitung erbittert bekämpft, jubelt über das Urteil: “Es ist eine Entscheidung zugunsten der Natur und der Menschen„, sagt IG-Vize Franz Köck: “Aber es stimmt uns auch traurig, dass sich in unserem Land die Bürger um die Rechtsstaatlichkeit kümmern müssen und das Land Salzburg eine völlig inakzeptable und mangelhafte UVP-Verhandlung hingelegt hat, die jetzt Stück für Stück zerpflückt wird.„

Damit wird eine Entscheidung in zweiter Instanz pro Freileitung wieder ein Stück unwahrscheinlicher. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List: „Zumindest sollte das Verwaltungsgericht jetzt das Verfahren wieder aufnehmen, weil sich die APG-Angaben als unhaltbar herausgestellt haben.“ Denn schließlich will die APG 600 Hektar Wald abholzen und konnte bisher behaupten, dass diese Fläche trotzdem Wald bleibt. Doch laut EuGH sind diese 600 Hektar eben UVP-pflichtig.

Wolfgang Weber
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