Die Ansage von LH Thomas Stelzer (VP), die Bezüge der Bürgermeister in 437 oberösterreichischen Gemeinden (ohne die drei Statutarstädte) zu erhöhen, wurde nun in Gesetzesform gegossen. Sie zieht weitere Erhöhungen bei anderen Funktionären nach sich. Insgesamt kostet das die Gemeinden ab 2019 etwa 4,4 Millionen € - und nach der Wahl 2021 noch mehr.
Hauptberuflich tätige Bürgermeister bekommen ab 2019 brutto 250 € mehr im Monat, die niedriger bezahlten nebenberuflichen um 500 € mehr. Letztere Erhöhung zieht Verteuerungen von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern bei weiteren Gemeindefunktionären nach sich, weil die sich nach dem nebenberuflichen Bürgermeisterbezug richten.
„Geringfügige“ Mehrkosten
Im Begutachtungsentwurf des neuen Bezügegesetzes bzw. der Änderungen in der Gemeindeordnung ist diesbezüglich von „geringfügigen“ Mehrkosten die Rede. Beispiel: Der erste Vizebürgermeister einer Gemeinde mit 10.001 bis 15.000 Einwohnern bekommt 2019 in etwa um 40 Euro mehr brutto im Monat (1560,50 €). Insgesamt kosten die Änderung bei den Bezügen die Gemeinden ab 1. Jänner 2019 etwa 4,4 Millionen €, mit dem Löwenanteil natürlich bei den Bürgermeistereinkommen.
Nächster Schritt kommt 2021
Mit den Gemeindewahlen 2021 wird der nächste Änderungsschritt wirksam. Dann gibt es bei den Bürgermeistern keine Differenzierung mehr zwischen hauptamtlich und nebenamtlich, sondern nur noch einen „harmonisierten“ Bezug in Höhe des hauptberuflichen Ortschefs, der sich weiterhin nach der Gemeindegröße richten wird. Das wird weitere Mehrkosten in der Höhe von etwa 2,7 Millionen € im Jahr bedeuten - auch weil andere Funktionäre dann an diesen höheren „Einheitsbezug“ anknüpfen.
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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