Nach Freisprüchen

Identitäre: Staatsanwalt legt Berufung ein

Steiermark
27.07.2018 18:18

Die Staatsanwaltschaft Graz wird gegen das Urteil im Identitäre-Prozess, der am Donnerstag zu Ende gegangen ist, volle Berufung einlegen, hieß es seitens der Anklagebehörde am Freitag. Alle 17 Angeklagten waren von den Vorwürfen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung und Verhetzung freigesprochen worden, zwei wegen Sachbeschädigung, Nötigung und Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt.

Zehn Tage dauerte der Prozess gegen 16 Männer und eine Frau, die letztendlich alle von den Hauptvorwürfen freigesprochen wurden. Dagegen will die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ergreifen und Berufung anmelden, erklärte der Leiter der Anklagebehörde, Thomas Mühlbacher auf APA-Anfrage. Sowohl gegen die Freisprüche als auch gegen die Höhe der Strafen wird es eine Berufung geben.

Da der Fall vor einem Einzelrichter verhandelt wurde, wird das Oberlandesgericht (OLG) als nächste Instanz am Zug sein. Dort gibt es die Möglichkeit, das Urteil aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung an das Straflandesgericht zurückzuweisen. Andererseits könnte auch die gesamte Berufung verworfen werden. Die dritte Möglichkeit ist, dass das OLG selbst eine Beweiswürdigung vornimmt und im Falle einer Verurteilung selbst die Strafen festsetzt.

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