Landesgericht Steyr

Randale bei Prozess nach Fehde im Drogenmilieu

Oberösterreich
28.07.2018 12:00

Randale im Steyrer Schwurgerichtssaal. Einer der sechs jungen Männer vor Richterin Christina Forstner geriet über einen Mitangeklagten, so in Rage, dass er nur durch die Justizwache gebändigt werden konnte und in Handschellen aus dem Saal getragen (!) werden musste. Dabei war der 22-Jährige nur eine Randfigur bei einer Fehde im Drogenmilieu.

Hauptangeklagter war ein 21-jähriger Steyrer, der mit der Mindestsicherung nicht nur Frau und Kind ernähren musste, sondern auch seinen Drogenkonsum finanzierte. Da kam ihm das Angebot von Freunden gerade recht, die mit einer Indooranlage Cannabis anbauen wollten. Doch bei der Ernte gab es Unstimmigkeiten, es kam zu Drohungen und schließlich zu einer Rauferei mit einem Verletzten. Der Randalierer war einer der Freunde, die dabei die „Ehre“ des Hauptangeklagten verteidigten. Über den Hergang der Schlägerei war man sich beim Prozess uneinig.


Seriendiebstähle am Friedhof
Durch die Ermittlungen nach der Rauferei, die von Anrainern beobachtet wurde, flogen nicht nur die Drogengeschäfte der Angeklagten auf, sondern auch, dass der Hauptakteur der lang gesuchte Dieb vom Steyrer Friedhof ist. Neben Vasen und Grablaternen soll er auch ein von einem Künstler gestaltetes Grabkreuz aus Kupfer im Wert von 15.000 Euro gestohlen haben. Insgesamt richtete er einen Schaden von 38.000 Euro an. Vom Altmetallhändler bekam er für seine Beute jedoch lediglich 400 Euro. Den Schaden hat er inzwischen gutgemacht.

Verkehrszeichen als Beute
Bei weiteren Einbrüchen soll der junge Mann, der sich beim Prozess großteils geständig zeigte, auch 24 Verkehrszeichen, Alufelgen und einen Jogginganzug erbeutet haben. Zusammen mit der Körperverletzung und den Suchtgiftdelikten ergab das eine Strafe von zwei Jahren Haft. Der Randalierer aus dem Gerichtssaal bekam 1 Jahr unbedingte Haft. Für die weiteren Angeklagten gab es Urteile zwischen 15 Monaten unbedingt und sechs Monaten bedingt, einer kam mit 480 Euro Geldstrafe davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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