Vier Jahre Haft

Zusteller bewusstlos getreten: Täter verurteilt

Wien
24.07.2018 15:35

Ein Ingenieur der Luft- und Raumfahrttechnik, der sich seine ergänzenden Studien der Pharmazie und Humanmedizin als Fahrradzusteller finanziert hat, ist seit dem 14. August 2017 nicht mehr arbeitsfähig. Er wurde damals vor einem Lokal in der Augasse in Wien-Alsergrund per Faustschlag zu Boden befördert und mit Fußtritten schwerst verletzt. Am Dienstag wurde der Gewalttäter zur Verantwortung gezogen und - nicht rechtskräftig - zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der 23-Jährige konnte dank eines anonymen Hinweises ausgeforscht und im November festgenommen werden. Ein Unbekannter hatte sich telefonisch bei der Polizei gemeldet, nachdem der Mann im Bekanntenkreis mit der Gewalttat geprahlt hatte.

Opfer bewusstlos getreten
Der für einen Essenslieferanten tätige Fahrradzusteller hatte in einem Lokal Speisen abgeholt. Als er wieder nach draußen ging, zettelte der 23-Jährige eine Diskussion an, weil er angeblich kurz zuvor von dem Radfahrer behindert worden war. „Er hat mich am Gehsteig fast angefahren“, behauptete der Angeklagte. Der Radfahrer habe das abgestritten und ihn schließlich mit seinem Fahrradschloss bedroht: „Reflexartig habe ich ihm einen Faustschlag ins Gesicht gegeben. Eigentlich war es Notwehr, weil er mich bedroht hat“, meinte der 23-Jährige. Auf die Frage der Richterin, weshalb er auf den am Boden Liegenden noch ein- und diesen bewusstlos getreten habe, erwiderte er: „Ich hatte Angst. Er wollte wieder aufstehen.“

Schwerste Verletzungen davongetragen
Der Fahrradzusteller wurde schwerst verletzt. Im Spital wurden neben einer Schädelprellung und zahlreichen Hämatomen eine Fraktur eines Halswirbels, ein Bruch des Jochbeins und des Unterkiefers und eine Verletzung des rechten Auges - Nerven und Muskeln wurden beschädigt, was eine Lähmung des Sehorgans zur Folge hatte - festgestellt. Der 35 Jahre alte Mann hat an die Attacke keine Erinnerung mehr. Er befindet sich seither im Krankenstand. Eine weitere Operation am Auge steht ihm bevor. Der Unterkiefer musste operativ gespalten und danach mit mehreren Schrauben fixiert werden. Das ihm vom Angeklagten unterstellte Verhalten schloss der 35-Jährige kategorisch aus. Es entspreche nicht seinem Naturell, auf Menschen loszugehen, betonte er im Zeugenstand.

Der Zwischenfall wurde von mehreren Passanten beobachtet. Diese bekamen eine verbale Auseinandersetzung mit. Sämtliche vom Gericht vernommenen Zeugen erklärten jedoch übereinstimmend, der Radfahrer habe kein handgreifliches Verhalten an den Tag gelegt oder gar sein Fahrradschloss als eine Art Waffe verwendet.

Ein Schöffensenat verhängte über den Angeklagten wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung viereinhalb Jahre Haft. Zudem muss der 23-Jährige dem Betroffenen Schmerzengeld und Schadenersatz in Höhe von 20.750 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mindestsicherungbezieher erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin meldete Strafberufung an.

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