Will Unschuld beweisen

Sextäter auf freiem Fuß stellt sich seinem Prozess

Nachrichten
06.07.2018 12:47

Jener Zeitungszusteller, der am 22. Dezember 2017 in der Bundeshauptstadt ein 15 Jahre altes Mädchen in seinem Lieferwagen vergewaltigt haben soll und wegen eines umstrittenen OLG-Bescheids nicht in U-Haft sitzt, wird sich seinem Strafverfahren stellen.

Wie Rechtsanwalt Nikolaus Rast, der die Wahlverteidigung des 25-jährigen Inders übernommen hat, mitteilte, will der Angeklagte seine Schuldlosigkeit beweisen und wird sich in dem seit Anfang Mai laufenden Schöffenverfahren, das am 23. Juli am Landesgericht für Strafsachen fortgesetzt wird, mit einvernehmlichem Sex verantworten. „Es war freiwillig“, stellte Rast fest. Anders wäre die Durchführung des Geschlechtsverkehrs auch nicht möglich gewesen, da der Mann das Mädchen nach Darstellung der 15-Jährigen vom Beifahrersitz zu sich auf den Fahrersitz gehoben haben soll: „Das geht nicht, wenn sie sich wehrt. Ich bin daher überzeugt, dass er die Wahrheit sagt.“

DNA-Spuren sichergestellt
Der 25-Jährige hatte zu Beginn des Ermittlungsverfahrens sexuelle Handlungen grundsätzlich bestritten. Erst ein DNA-Test ergab, dass es intimen Kontakt gegeben haben musste, weil sich genetische Spuren des Mannes am Körper der 15-Jährigen nachweisen ließen. Der Verdächtige habe auf Empfehlung seiner damaligen Rechtsvertretung wider besseren Wissens den Sex geleugnet, erklärte dazu sein nunmehriger Rechtsbeistand: „Er war anwaltlich schlecht beraten.“

Die Jugendliche war wenige Tage vor Weihnachten nach einem Besuch des Christkindlmarktes am Rathausplatz in einen Streit mit ihrer Mutter geraten. Sie verließ die Wohnung, irrte im Freien herum und wurde schließlich von dem Zeitungszusteller in verweintem Zustand aufgelesen, der ihr anbot, sie heimzubringen. Nachdem der Mann noch mehrere Tankstellen mit Zeitschriften und Magazinen beliefert hatte, soll er die 15-Jährige laut Anklage vaginal vergewaltigt haben.

Heftige Diskussionen um Freilassung des Beschuldigten
Der Fall sorgte justizintern für Diskussionen, weil das Oberlandesgericht (OLG) einer Haftbeschwerde des Inders Folge gab.
Trotz einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren - einem psychiatrischen Gutachten zufolge sind bei dem Mädchen schwere Dauerfolgen gegeben - verneinte das OLG die vom Erstgericht angenommene Fluchtgefahr. Auch Tatbegehungsgefahr liegt nach Ansicht des OLG nicht vor.

Der 25-Jährige wurde daher aus der U-Haft entlassen, die das Landesgericht nach dem ersten Verhandlungstag am 3. Mai verhängt hatte. Umgehend flog der 25-Jährige nach Indien - um seine kranke Mutter zu besuchen, wie sein Verteidiger gegenüber der APA bekräftigte. Seit Ende Juni hält sich der Angeklagte wieder in Österreich auf.

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