Wenn Rowdys abhauen

Fahrerflucht: Top-Quote bei der Grazer Polizei

Steiermark
30.06.2018 22:13

Knapp 2000 Unfälle mit anschließender Fahrerflucht werden in Österreich Jahr für Jahr registriert, in Graz gab es am Freitag gleich zwei davon. Wir berichteten. Dass das kein Bagatelldelikt ist, sollte eigentlich jedem klar sein. Und: Die Aufklärungsquote der Polizei ist in vielen Bereichen hervorragend.

Eine Zwölfjährige wurde am Freitag um 6.55 Uhr im Grazer Frühverkehr von einem grauen Mercedes Benz mit Leibnitzer Kennzeichen in der Triester Straße auf Höhe Plachelhofstraße niedergestoßen, der Lenker flüchtete. „Dank der Zeugenaufrufe durch die Medien und der damit verbundenen Hinweise liegt die Aufklärungsquote in diesem Bereich bei 90 Prozent.

Wichtig ist, dass die Leute sich auch bei der noch so kleinsten Kleinigkeit melden. Da reicht es oft schon, wenn man um diese Zeit so ein Auto an der Tankstelle gesehen hat“, weiß Ernst Seewald, Kommandant der Verkehrsinspektion Graz I, Verkehrsunfallkommando. Mithilfe der Fragmente des Kennzeichens wurden die Leibnitzer Kollegen hinzugezogen, womit sich die Schlinge um den Verkehrsrowdy immer enger zieht.

„Müssen zur Einsicht kommen“
Anders verhält sich die Sachlage bei der zweiten Fahrerflucht: Eine ungefähr 30-jährige Radfahrerin stieß am Eggenberger Gürtel mit einem 14-Jährigen, der ebenfalls mit dem Rad unterwegs war, zusammen. Wie die Zwölfjährige wurde der Bursche zum Glück nur leicht verletzt, die Radfahrerin flüchtete unerkannt.

„Wenn Radfahrer nicht selbst zur Einsicht kommen, ist es fast unmöglich, dass man sie im Nachhinein ausforscht“, betont Seewald. Was viele Radfahrer gar nicht wissen: dass die Haushaltsversicherung des Unfallverursachers, sofern eine Privathaftpflichtversicherung mit abgeschlossen wurde, ohnehin für die verursachten Schäden aufkommen würde.

Gefängnis droht
Im Gegensatz dazu kommt die Flucht teuer: Begeht man Fahrerflucht, droht bei reinem Sachschaden eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 €. Bei Personenschaden geht es auf bis zu 2.180 Euro hinauf. Je nach Unfallfolge kann Fahrerflucht ein gerichtliches Nachspiel haben und es drohen Gefängnisstrafen.

Hinweise an: Verkehrsinspektion Graz I; Tel.: 059 133/65 41 10

Alexander Petritsch
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