Bürger müssen zahlen:

Ärger um Kosten für Wasseranschlüsse

Oberösterreich
30.06.2018 09:00

Unverständnis quer durchs Land: Die Gemeinden setzen die gesetzlich vorgeschriebene Anschlusspflicht an Ortswasserleitungen um. Jeder, der im 50-Meter-Umkreis wohnt, muss anschließen - meist auch, wenn es funktionierende Systeme gibt. Eine Gruppe aus Hartkirchen will das Gesetz ändern.

Bis Ende September werden in Hartkirchen/Eferding 250 neue Anschlüsse an die Ortswasserleitung erstellt. „Rund zwei Drittel haben wir fertig. Mit 13 Parteien gibt es keine Einigung, da wird das Landesverwaltungsgericht entscheiden, ob sie anschließen müssen“, weiß Hartkirchens Bürgermeister Wolfram Moshammer, dass dieses Problem in seiner 4500-Seelen-Gemeinde vergleichsweise viele trifft.

Hausbrunnen und Wassergenossenschaften teils nicht mehr erlaubt
Wenig Verständnis haben Betroffene, die seit langem Hausbrunnen haben oder über Wassergenossenschaften versorgt werden, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr erlaubt sind (etwa, weil sie zu spät gegründet wurden). Betroffene aus Hartkirchen, Stroheim, Peuerbach, Grieskirchen, Tumeltsham, Peterskirchen und Neuhofen im Innkreis haben sich zur Initiative „Zukunft Hausbrunnen“ formiert.

Landesrat um Gesetzesänderung ersucht
Sie wandten sich an den zuständigen Landesrat Max Hiegelsberger, baten um eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen. Und weisen auch auf absurde Fälle hin: Etwa, wo Landwirte zwar eine eigene Wasserversorgung hatten, das Verlegen der Ortswasserleitung am eigenen Grundstück aber erlaubten, damit die Gemeinde Umwege sparte. Nun liegen sie innerhalb der 50-Meter-Marke und müssen anschließen.

Bürgermeister sieht Vorschreibung als Pflicht an
Moshammer sieht sich in der Pflicht, die Vorgaben umzusetzen: „Sonst würde ich Amtsmissbrauch begehen. Aber der Landtag sollte Änderungen des Wasserversorgungsgesetzes von 1956 in Betracht ziehen.“

Simone Waldl, Kronen Zeitung

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