Vergewaltigungsprozess

Lehrer flog wegen Kinderpornos von Musikschule

Oberösterreich
21.06.2018 06:00

„Eine Verleumdung durch das Mädchen, alles ist frei erfunden“, beteuert jener rund 50-jährige Gmundener seine Unschuld gegenüber der „Krone“, der  am 5. Juli vor Gericht steht, weil er eine Klavierschülerin, die zu Beginn der Taten erst 12 Jahre alt war, mehrfach vergewaltigt haben soll. Als der Lehrer wegen Kinderpornos von der Musikschule flog, endeten die Übergriffe.

„Ich weiß nicht, warum das Mädchen das tut. Warten wir den Prozess ab, dann wird sich alles klären“, sagt der ehemalige Klavierlehrer, der 2016 nach Ermittlungen wegen angeblicher Übergriffe in der Familie ins Visier der Ermittler geraten war. Während die eigentlichen Vorwürfe keine Folgen hatten, stieß man bei den Ermittlungen aber auf Kinderpornos beim Gmundener.

Polizei ermittelte
Als die Polizei dann auch in der Musikschule zu ermitteln begann, reagierte man hier umgehend. „Wir haben den damaligen Lehrer sofort freigestellt, es gab keinen Kontakt mehr mit Schülern“, sagt Karl Geroldinger, Leiter des Musikschulwerks Oberösterreich. Dass es zu dieser Zeit schon drei Jahre lang Übergriffe auf eine heute 16-jährige Schülerin gegeben haben soll, war damals noch kein Thema.

Selbstverletzungen und Suizidversuche
Das Mädchen, das nach zahlreichen Selbstverletzungen und Suizidversuchen erst vor wenigen Monaten das mutmaßliche Martyrium seiner Mutter anvertraute, gab an, dass es ab dieser Zeit keine Übergriffe mehr gegeben habe.

Aussage gegen Aussage
Nun steht Aussage gegen Aussage. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Familienvater, der nach der Anzeige auch solange in Haft war, bis die Schülerin ihre Aussage gemacht hatte, bis zu 15 Jahre Haft. Auch die Verurteilung aus dem Jahr 2016 - fünf Monate bedingt - würde dann ein Thema. „Eine einschlägige Vorstrafe würde sich strafverschärfend auswirken. Außerdem muss dann über die Bewährung neu entschieden werden“, erklärt Gerlinde Hellebrand vom Landesgericht Wels.

„In hohem Maße glaubhaft“
Dass ein Gutachten der Staatsanwaltschaft die Anschuldigungen des Mädchens als „in hohem Maße glaubhaft“ einstuft, stört den Beschuldigten, für den die Unschuldsvermutung gilt, weniger: „Es ist ein Gutachten - aber über die Beweiskraft von Gutachten wird oft gestritten.“

Markus Schütz, Kronen Zeitung

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