„Krone“-Ombudsfrau

Einkauf: Blick in Tasche darf abgelehnt werden

Ombudsfrau
11.06.2018 06:00

Weniges polarisiert Menschen so sehr wie die Frage eines Kassiers, ob er kurz in die mitgebrachte Tasche schauen darf. Einem Wiener etwa ging dies letztens gehörig gegen den Strich. Fakt ist: Rechtlich gesehen darf man als Kunde eine solche „Bitte“ höflich ablehnen.

„Soll ich als potenzieller Straftäter behandelt werden und nur noch einkaufen dürfen, wenn ich einen Striptease hinlege?“, ärgerte sich Markus R. über seinen letzten Einkauf im Supermarkt: „Normalerweise ist es mir egal, doch da ich die Patientenakten meines Vaters dabei hatte, verneinte ich dieses Mal.“ Der Filialleiter wurde gerufen und ließ durchblicken, „dass ich fortan als Persona non grata gelten würde“, so Herr R.: „Man sah mich an, als sei ich Long John Silver auf Kapertour. Muss man sich das gefallen lassen?“

Nein, sagt der Verein für Konsumenteninformation: Weder Kassa- noch Security-Personal hätten das Recht dazu. Aber: Bei begründetem Verdacht dürfen sie eine verdächtige Person auffordern zu bleiben, bis die Polizei kommt - und die darf hineinschauen!

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