Airbnb

Illegale Hotels in Salzburg und kein Ende

Salzburg
23.05.2018 08:30

Airbnb gehört zu den weltweiten Marktführern in Buchung und Vermietung für kurzzeitige Unterkünfte. Das neue Raumordnungsgesetz sollte dem Geschäftsmodell einen Riegel vorschieben. Genützt hat es bisher nicht viel. Die Behörden sind auf Hinweise angewiesen.

Wer in Salzburg eine Wohnung sucht, hat es schwer. Wer eine günstige will, für den ist es komplizierter. Zwar stehen nach Schätzungen über 4000 Wohnungen leer, fix vermietet werden sie aber  nicht. Ein Grund dafür ist der Boom der Kurzzeitvermietung. Die „Krone“ berichtete über einen Fall im neu erbauten Freiraum Gneis.

Lange war es eine rechtliche Grauzone. Seit dem 1. Jänner gelten zumindest schärfere Regelungen für Menschen, die ihre Wohnung über Airbnb und ähnliche Plattformen im Internet anbieten. Fakt ist, noch immer gibt es viele Unklarheiten für Anbieter wie für die kontrollierenden Behörden, etwa was die Abführung von Steuern (Beispiel Kurtaxe aber auch Einkommenssteuer) oder gewerbliche  Aspekte betrifft.  Die meisten der airbnb-Anbieter melden ihre Wohnungen nicht offiziell, wie viel an Steuern dadurch letztendlich nicht  an den Fiskus abgegeben werden, ist ungewiss.

Fakt bleibt aber auch  weiterhin:  Unterkünfte werden immer noch gerne und zahlreich über Internetplattformen wie Airbnb, 9flats  angeboten. Dies bringt für die Wohnung einen vielfachen Ertrag, wie wenn diese wie üblich  langfristig vermietet werden würde. „Ich schätze das Verhältnis liegt da bei 1:4, das ist natürlich ein gutes Geschäft“, sagt der Salzburger Bürgermeister Harald Preuner. Zwar trat am 1. Jänner 2018 das neue Raumordnungsgesetz im Bundesland in Kraft, welches dieses Geschäftsmodell verhindern soll. „Das Hauptproblem für uns ist nicht die Kurtaxe, sondern dass wertvoller Wohnraum für die Bevölkerung damit verloren geht“, erklärt Preuner. Alleine auf der Plattform des Marktführers Airbnb werden in der Stadt Salzburg an die 1000 Unterkünfte in allen verschiedenen Preiskategorien und Jahreszeiten angeboten.

Verboten ist die Vermittlung über Portale im Internet nicht. Weder für den Anbieter der Plattform, noch für den Vermieter eines Objekts. Aber es ist klar geregelt, welche Unterkünfte angeboten werden dürfen. Preuner: „Man muss in dem Objekt einen Haupt-Wohnsitz haben. Es ist also kein Problem seine Wohnung oder sein Haus kurzfristig zu vermieten, wenn man zum Beispiel auf Urlaub oder einer Geschäftsreise ist. Mir ist wichtig, dass die Leute das wissen.“ Auf Dauer ist  kurzfristige Vermietung verboten. Wenn man in einer Mietwohnung lebt und nicht in Eigentum, muss dem Vermieter geklärt werden, ob eine kurzfristige Untermietung erlaubt ist.

Für die Mitbewohner eines Mehrparteienhauses kann der ständige Wechsel durch Touristen eine massive Belastung darstellen.  „Lustig ist das für die Bewohner sicher nicht“, sagt der Bürgermeister, der auf mehr Hinweise aus der Bevölkerung hofft, um illegale Vermietungen aufdecken zu können und fügt hinzu: „Sobald wir einen Tipp haben, gehen wir diesem auch nach, sonst gestaltet sich die Kontrolle  äußerst schwierig."

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele