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Zerstückelte Leiche im See: Opfer identifiziert!

Österreich
07.05.2018 16:22

Die Identität jener Frau, deren Leichnam zerstückelt im Neusiedler See im Burgenland gefunden worden war, ist nun offiziell geklärt. Bei dem Opfer handelt es sich um eine 30 Jahre alte ungarische Staatsbürgerin, wie am Montag bekannt gegeben wurde. Ein Hinweis aus der Bevölkerung hatte die Ermittler auf die richtige Spur gebracht und so die Identifizierung der Frau ermöglicht.

Bereits länger hatte es Mutmaßungen darüber gegeben, dass das schrecklich zugerichtete Opfer wohl aus Ungarn stammte. Am Montag wurde das auch seitens der Staatsanwaltschaft Eisenstadt offiziell bestätigt, auch sei ein DNA-Abgleich durchgeführt worden, hieß es. Eine Vermisstenmeldung sei allerdings nicht bekannt, erklärte Sprecherin Verena Strnad. Nähere Details zum Opfer wurden seitens der Staatsanwaltschaft vorerst nicht bekannt gegeben. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, hieß es weiter. „Es müssen noch weitere Details erhoben werden“, so Strnad.

Zerstückelt und im See versenkt
Bei der jungen Frau habe es sich um eine „Zufallsbekanntschaft“ des 63 Jahre alten Alfred U. gehandelt, der mittlerweile in U-Haft sitzt. Er steht im dringenden Verdacht, die Ungarin am 28. März in seiner Wohnung in Wien getötet, in der Badewanne zerstückelt und die Leichenteile schlussendlich im Neusiedler See entsorgt zu haben.

Ausgelacht habe sie ihn, „weil mir der Sex mit ihr nicht so richtig gelang“, gab der Beschuldigte in den Verhören an. „Deshalb bin ich wütend geworden und hab sie gewürgt, leider zu lange und zu stark.“

In Haft mustergültig, in Freiheit brandgefährlich
Während sich der Inhaftierte im Gefängnis mustergültig verhält, zeigt dessen Strafregister die dunkle Seite von Alfred U. auf. Bereits im Alter von 17 Jahren beging der heute 63-Jährige, der schwere sadistische Tendenzen aufweist, sein erstes Verbrechen, nötigte die Tochter seiner damaligen Geliebten, wurde im Zweifel aber freigesprochen. In den kommenden Jahren landete der Beschuldigte immer wieder vor Gericht, kam zunächst mit bedingten Haftstrafen davon, ehe er 1984 das erste Mal für mehrere Jahre hinter Gitter wanderte. Kurz nach seiner Entlassung wurde er erneut rückfällig und zu einer weiteren langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Rückfallgefahr von Gutachtern abgeschwächt
Mehrere Psychiater diagnostizierten ihm wegen seiner schweren sadistischen Tendenzen eine hohe Rückfallgefahr. 2016 wurde diese Diagnose von zwei Gutachtern jedoch abgeschwächt - sein Aggressionspotenzial habe abgenommen, meinten sie. Die Experten sprachen sich schlussendlich für eine bedingte Entlassung aus.

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