Raub war inszeniert

Der Halloween-Überfall war ein abgekartetes Spiel

Salzburg
04.05.2018 07:33

Zwei Tage vor Halloween stürmten zwei junge Männer ein Wettlokal in der Salzburger Elisabethstraße. Was anfangs nach einem Raubüberfall aussah, stellte sich beim Prozess als abgesprochener Coup heraus. Der Mitarbeiter, das eigentliche Opfer, stand mit den Tätern unter einer Decke. Details führten zur Wahrheit.

Fast eine halbe Stunde zählte der Mitarbeiter, ein Serbe (19), die Tageslosung, ließ 2900 Euro auf dem Schreibtisch liegen. Mehrmals blickte er zur unversperrten Eingangstür. Bis der Auftritt der Maskierten folgte: Die gingen schnurstracks zum Tisch, nahmen das Geld und suchten das Weite. Diese Szenen, die sich an jenem 28. Oktober um 22.26 Uhr im Wettlokal „Multi Bet 24“ abspielten, nahm die Überwachungskamera auf. Das Video wurde im Prozess abgespielt und erhärtete den Verdacht nach einem inszenierten Überfall: Erste Zweifel waren bereits zu Prozessbeginn am 5. April aufgetaucht (Prozess um Halloween-Überfall). Da hatte der Angeklagte, ein afghanischer Asylwerber (23), sein Schweigen gebrochen und gestanden. Nicht nur sprach er von einer abgesprochenen Sache, er nannte auch den Namen seines Komplizen, eines Türken (18), der ausgerechnet wegen schweren Raubes seit November im Gefängnis in Puch sitzt. Und den Mitarbeiter stellte er als Fädenzieher da.

Als Richterin Gabriele Glatz beide befragte, leugneten sie. Es stellte sich aber heraus, dass sie Schul-Kollegen waren. Spätestens als Marcus Neher dann einen Auszug der Besuchskontakte aus der Justizanstalt anforderte, war die Beweislast erdrückend: Der Serbe hatte den Türken, also den mutmaßlichen zweiten Täter, ganze viermal besucht. Sogar Stunden nach dem ersten Verhandlungstag. Auffällig war auch, dass der Serbe den Prozess mitverfolgte - aber ab diesem Zeitpunkt nicht mehr da war. „Rechtlich muss man von einem Diebstahl ausgehen“, betonte Neher. Dem schloss sich Verteidiger Michael Polst an: „Mit der Wahrheit fährt man immer am besten.“

Zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilte die Richterin den Angeklagten - auch aufgrund weiterer kleinerer Delikte. Dieser nahm das Urteil sofort an und wurde enthaftet - drei Monate saß er bereits in U-Haft ab. Sofort veranlasste Neher, dass die zwei anderen strafrechtlich verfolgt werden.

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