Zwei Stiche ins Herz

20 Jahre Haft wegen Mordes an Wiener Bar-Betreiber

Österreich
03.05.2018 13:33

Jener Kosovare, der den Chef des beliebten Café „Space“ in der Wiener Ottakringer Straße am 20. August 2017 vor seinem eigenen Lokal erstochen hatte, ist am Donnerstag wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der 38-Jährige war mit einem Klappmesser auf Perica G. losgegangen, nachdem dieser seiner Begleiterin ein Kompliment hinterhergerufen hatte. Zuvor hatte ihn das spätere Opfer auch noch zur Rede gestellt, weil der Beschuldigte zwischen zwei geparkten Autos urinierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am ersten Verhandlungstag im März hatte der Angeklagte seine Tat mit Notwehr gerechtfertigt. So schilderte er damals vor Gericht, er habe aus Angst zugestochen, weil er von zwei Männern eingekreist und angegriffen wurde. Zuletzt deutete der 38 Jahre alte Kosovare auch noch an, in eine ihm gestellte „Falle“ getappt zu sein. So hätte ihn eine Kellnerin, mit der er mehrere Monate lang eine Affäre hatte, zunächst abserviert und ihm dann Unbekannte auf den Hals gehetzt, die ihn hätten umbringen wollen.

Staatsanwältin: „Hinterhalt kann ich ausschließen“
Diesen Ausführung widersprach jedoch die Staatsanwältin: „Einen Hinterhalt kann ich ausschließen“, erklärte sie im Schlussvortrag. Auch habe das Beweisverfahren „keine Notwehrsituation“ ergeben, betonte sie. Vielmehr hätte Perica G. den späteren Täter wegen dessen Notdurft zwischen den Fahrzeugen zur Rede stellen wollen. Nachdem er dessen Begleiterin das Kompliment nachgerufen hatte, sei der Beschuldigte mit einem Klappemsser auf den 37-Jährigen losgegangen und hätte ihm mit der neun Zentimeter langen Klinge zweimal ins Herz gestochen. „Jemand, der in Richtung Herz sticht, der will nur eines: Der will töten“, so die Anwältin.

Auch ein weiterer Mann, der die Bluttat beobachtet hatte und dem Bar-Betreiber zu Hilfe eilte, wurden von dem 38-Jährigen attackiert und erlitt einen Bauchstich. Während Letzterer die Attacke überlebte, kam für Perica G. jede Hilfe zu spät. Er erlag kurze Zeit nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus seinen Verletzungen. 

Angeklagter stellte sich selbst - mildernde Umstände
Bei der Strafbemessung wurde die Tatbegehung aus nichtigem Anlass erschwerend gewertet. Mildernd fiel neben dem bisher untadeligen Wandel der Umstand ins Gewicht, dass sich der Angeklagte selbst der Polizei gestellt hatte. Der Verteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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