Solar-Förderung

Photovoltaik-Anlagen für Fertighäuser

Wohnkrone News
06.11.2009 10:11
Im August des Jahres waren die Fördermillionen für Photovoltaik-Anlagen binnen weniger Stunden auch schon weg. Einen neuen Anlauf für alle, die es damals nicht geschafft haben, gibt es jetzt ab 1. Dezember 2009. Allerdings nur für Fertighäuser, und auch die Fördermittel selbst liegen bei lediglich einer Million Euro.

Im Bereich der Photovoltaik, also der Stromerzeugung mittels Umwandlung der Sonnenenergie, hat Österreich im internationalen Vergleich noch einen ziemlichen Aufholbedarf. Dem will nun der Klimafonds mit entsprechenden Förderungen zu Leibe rücken.

Ein spezielles Förderprogramm ausschließlich für Fertighäuser startet jetzt ab 1. Dezember 2009. Auch hier ist anzunehmen, dass die Mittel, angesichts der Fördersummen pro Einzelfall bis zu maximal 13.000 Euro, rasch ausgeschöpft sein werden.

Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen
Gefördert werden im Rahmen des Programms nur sogenannte „gebäudeintegrierte PV-Anlagen“ (GIPV). Wann allerdings eine PV-Anlage als „gebäudeintegriert“ zu bezeichnen ist – darüber gehen, zumindest noch zurzeit, die rechtlichen Definitionen im europäischen Raum mehr oder weniger weit auseinander. Denn eine allgemein gültige Begriffsbestimmung von PV-Gebäudeintegration ist deshalb nicht ganz so einfach festzulegen, weil einerseits die physische, bauliche Integration des PV-Systems in das jeweilige Gebäude betroffen ist, andererseits aber auch das gesamte Erscheinungsbild.

Wichtig für Österreich ist jedenfalls folgende Regelung: Neben der Produktion von elektrischer Energie müssen GIPV-Elemente auch noch andere Funktionen im Gebäude oder in einzelnen Bauteilen übernehmen. Die wesentlichsten Funktionen sind dabei:

  • Wetterschutz
  • Abschattung (Sonnenschutz)
  • Dämmung
  • Schallschutz
  • Ästhetik
  • Klimatisierung
  • Belichtungseffekte
  • Wärmeschutz

Wie aber so vieles, wird auch hier in der Praxis nichts so heiß gegessen wie gekocht, und so werden GIPV-Elemente häufig auch einfach nur über optische Effekte definiert.

Wichtig für die Förderung: Module, die zusätzlich an der Gebäudehülle angebracht sind und keine Funktion von Bauelementen übernehmen (z. B. Aufdachmodule bzw. freistehende Module) gelten jedenfalls nicht als gebäudeintegriert.

Warum eigentlich nur Fertighäuser?
Die „Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Fertighäusern“ ist ein neues Förderprogramm des Klima- und Energiefonds. Durch gesteigerte Vorteile für die Käufer erhofft man sich auch deutliche Kostensenkungen für PV-Anlagen und damit letztlich eine intensivere Verbreitung der privaten Stromerzeugung.

Der Vorteil der Fertighäuser bei gebäudeintegrierten PV-Anlagen liegt dabei vor allem in der Standardisierung von Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozessen der Fertighausindustrie. Integrierte PV-Anlagen – sei es z. B. als Dach oder als Fassade – können so wesentlich einfacher miteingeplant und vorinstalliert werden. Laut GIPV-Studie des Klimafonds sind damit bis zu 16% Kosteneinsparung möglich.

Zusatz-Zuckerl für den Konsumenten beim Kauf eines Fertighauses samt „schlüsselfertiger“ Photovoltaik-Anlage im Rahmen des Förderprogramms: Er muss sich nicht selbst um Beschaffung oder Förderung der Anlage kümmern.

So läuft es ab
Fertighausfirmen, die ein entsprechendes Produkt führen, bieten das Fertighaus inklusive der gebäudeintegrierten PV-Anlage an. Bei Einverständnis des Kunden beantragt der Fertighausanbieter dann die Förderung beim Klima- und Energiefonds.

Die Förderhöhe beträgt 2.600 Euro/kW. Da die Anlagenobergrenze 5 kW beträgt, liegt die Förderobergrenze bei maximal 13.000 Euro je Anlage bzw. Fertighaus.

Wichtig: Die Gesamtsumme aller für die Anlage erhaltenen Förderungen (Landes- oder Gemeindeförderungen) darf 60% der Investitionskosten nicht übersteigen, wobei erst nach maximaler Beanspruchung von Landesförderungen die des Klima- und Energiefonds in Anspruch genommen werden kann.

Darüber hinaus muss das Fertighaus bestimmte energierelevante Anforderungen erfüllen: Das Fertighaus ist entweder ein Passivhaus gemäß dem Passivhaus-Projektierungs-Paket oder ein deklariertes klima:aktiv-Haus, oder es erfüllt gewisse Kriterien (z. B. spezifischer Heizwärmebedarf und bestimmte Abdeckung des Wärmebedarfs z.B. über Biomassekessel und Vorhandensein einer Lüftungsanlage).

Die Förderaktion beginnt mit dem 1. Dezember 2009 und endet am 30. November 2010. Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel (ingesamt 1 Million Euro) für vollständige Anträge werden die Mittel in der Reihenfolge des Einlangens bei der Abwicklungsstelle gewährt. Vereinfacht ausgedrückt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Sind die Fördermittel einmal ausgeschöpft, wird eine sogenannte Reserveliste geführt – ebenfalls in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Eine regionale Verteilung der Förderungsmittel gibt es übrigens nicht.

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