„Krone“-Ombudsfrau

Systemfehler: Ein Gutschein, zwei Rechnungen

Ombudsfrau
10.04.2018 10:00

Schon bei der Buchung hatte ein Leser aus dem Burgenland für einen Erlebnis-Gutschein bezahlt. Trotzdem forderte man von ihm kurze Zeit später nochmals die Zahlung. Ein Fehler, wie sich nach dem Einschreiten der Ombudsfrau herausstellte…

Im Internet kaufte Leser Florian S. einen Gutschein für ein mehrgängiges Abenddinner samt anschließendem Besuch eines Klassik-Konzerts in Wien. Obwohl der Burgenländer bereits bei der Buchung des Arrangements die geforderte Summe bezahlte, schickte ihm der Gutschein-Anbieter wenig später einen Brief. Inhalt: Eine neuerliche Aufforderung, den angeblich noch ausstehenden Rechnungsbetrag zu begleichen. Herr S. wandte sich deshalb an das Kundenservice des Unternehmens und versuchte das offensichtliche Missverständnis zu klären. Leider ohne Erfolg, weshalb er schließlich die „Krone“ in dieser Sache um Hilfe ersuchte.

Auf Ombudsfrau-Anfrage reagierte Gutschein-Anbieter mydays prompt. Hier sei ein Irrtum unterlaufen, die Umstände bedaure man. Wenig später wurde Herr S. informiert, dass die Buchung zweimal im System hinterlegt war. Die Forderung könne er deshalb als gegenstandslos betrachten.

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