Erfolglos versuchte die Freundin einer Leserin mit einem Hotel-Gutschein einen Aufenthalt in Deutschland zu buchen. Die Ombudsfrau konnte der Niederösterreicherin helfen!
Von April bis Dezember 2018 sei mit Gutschein kein Aufenthalt mehr möglich - diese Information erhielt die Freundin von Karin H., als sie im Internet zwei Nächte in einem Hotel der deutschen Hansestadt Hamburg buchen wollte. Das Problem dabei: Der Hotelgutschein ist nur noch bis Ende des Jahres gültig. Frau H. hatte ihn ihrer Freundin weitergegeben, da sie heuer krankheitsbedingt nicht mehr verreisen kann. Die Niederösterreicherin rief daraufhin beim Kundenservice jenes Online-Reiseportals an, bei dem der Gutschein gekauft wurde. Und blitzte mit der Bitte, eine andere Unterkunft wählen zu dürfen, ab. Weshalb sie die „Krone“ um Unterstützung ersuchte.
Auf Anfrage der Ombudsfrau hat das Unternehmen H-Hotels rasch reagiert und den Fall ganz unkompliziert gelöst. Frau H.s Freundin kann den Gutschein nun an einem gewünschten Termin einlösen!
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