Wie geht es weiter?

Zehn Fakten zum Justizaufreger von Tulln

Österreich
30.03.2018 06:00

Die Freisprüche im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen im niederösterreichischen Tulln sorgen in ganz Österreich für Gesprächsstoff. Wie konnte es zu diesem Urteil kommen? Wird es vielleicht doch noch von der Justiz gekippt? Wie geht es jetzt dem Opfer? Wo leben die Verdächtigen nun? Werden sie observiert? Zehn der wichtigsten Fakten in der Causa.

Wie kam es im April 2017 zum Aufeinandertreffen zwischen der 15-Jährigen und den Asylwerbern?
Sandra (Name geändert) war auf dem Heimweg, als die Männer sie überfielen, niederschlugen, verschleppten - und dann mehrfach vergewaltigten. So das Mädchen. Die Beschuldigten behaupten, sie hätten es „schon länger gekannt“ und seien von ihm „mit Marihuana zum Sex überredet“ worden.

Wie konnte es zu den Freisprüchen kommen? Welche Widersprüche gab es?
Sandra hatte bei ihren insgesamt fünf Einvernahmen die Tatabläufe leicht differierend geschildert. Laut einem Gerichtsgutachter sei dies bei traumatisierten Opfern jedoch „völlig normal“.

Kann das Urteil noch geändert werden?
Die Staatsanwaltschaft hat Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, der OGH entscheidet nun, ob der Prozess wiederholt wird. Bei einem neuen Verfahren könnten Schuldsprüche erfolgen.

Wie geht es Sandra jetzt? Wo und wie lebt sie? Wird sie psychologisch betreut?
Sie lebt bei ihrem Vater und der Stiefmutter, besucht oft die leibliche Mutter. Das Mädchen gilt als suizidgefährdet und befindet sich in Therapie.

Wo leben die zwei Asylwerber nun? Beziehen sie die Mindestsicherung?
Der Afghane soll bei in Österreich lebenden Landsleuten untergekommen sein, der Somalier in einem Flüchtlingsheim, weit weg von Tulln. Beide bekommen die Grundversorgung, etwa 300 Euro pro Monat.

Sind die Männer schon vor der Tragödie strafrechtlich aufgefallen?
Nein. Allerdings wurden auf dem Handy des Afghanen Fotos sichergestellt, die ihn bewaffnet und in Taliban-Kleidung zeigen. Es fanden aber keine Ermittlungen zu seinem Vorleben statt. Der Somalier soll während der U-Haft einen minderjährigen Mithäftling sexuell genötigt - unsittlich berührt - haben. Ein Verfahren zu dem Vorfall ist anhängig.

Wie groß ist die Gefahr, dass die Verdächtigen untertauchen? Was bedeutet das für den Instanzenzug?
Die Männer dürfen sich in Österreich frei bewegen, werden nicht observiert. Sollten sie untertauchen, würde bei Aufrollung des Prozesses ein Haftbefehl gegen sie erlassen werden.

Welche Rolle kann der Justizminister spielen?
Er hat keine Befugnis, sich in die unabhängige Rechtsprechung der Justiz einzumischen.

Martina Prewein, Kronen Zeitung

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