Details zum Baby-Drama

Buggy losgelassen, um Trinkflasche aufzuheben

Salzburg
25.03.2018 10:37

Es war ein Unfall, der an Tragik kaum zu überbieten ist. Das veranschaulichen neue Details im Fall des am Bahnhof Puch gestorbenen Mädchens (1). Demnach hat die Mutter (24) den Buggy festgehalten als an jenem 4. Oktober der Güterzug vorbeibrauste. Sie ließ ihn aber los um die Trinkflasche ihres Sohnes (3) aufzuheben.

Genau in diesem Moment, als bereits der 16. Wagon des Güterzuges durch den Bahnhof fuhr, erfasste ein Luftwirbel den Zweisitzer-Buggy und ließ ihn umkippen – samt dem Baby, das folglich an den Verletzungen starb. 15 Sekunden vorher, als die Lok den Bahnsteig erreichte, hatte die Frau ihre Hand noch am Kinderwagen und hielt diesen fest. Sie ließ den Buggy erst los als dem Sohn seine Trinkflasche aus der Hand fiel. Als sie diese aufhob, passierte das Unglück. Das zeigen nämlich die Videos der Überwachungskamera.  

Gegen die junge Mutter wird nach wie vor wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt – das Verfahren wurde von Amts wegen eingeleitet. „Strafrechtlich ist zu prüfen, ob der Mutter eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist“, fasst Marcus Neher, Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, den genauen Grund der Ermittlungen zusammen.  Noch möchte sich die Staatsanwaltschaft nicht festlegen, ob die Frau angeklagt wird. Ein Gutachten aus dem Eisenbahnwesen ist nämlich noch ausständig, sagt Neher.

Dabei gäbe es für die betroffene Einheimische auch noch die Möglichkeit einer Diversion – noch bevor es zu einem Prozess bzw. einer Anklage kommt. Diese findet sich im § 198 der Strafprozessordnung (StPO). Diesen Gesetzes-Passus gibt es übrigens erst seit 1. Jänner 2016: „Dadurch wird eine Diversion bei einer fahrlässigen Tötung durch nahe Angehörige ermöglicht, wenn diese psychisch schwer belastet sind“, bestätigt Universitäts-Professor Hubert Hinterhofer.  Anlassfall war eine Tragödie in Wien aus 2002: Damals stürzte ein Kind in einen Liftschacht, die Mutter musste angeklagt und verurteilt werden. „Man hat das gemacht, weil eine Verurteilung in solchen Fällen einfach keine Wirkung zeigt.“

Derzeit liegt der Akt am Oberlandesgericht Linz: wegen einer Beschwerde. Es geht um die Frage, ob die ÖBB ihre Unterlagen dem Sachverständigen zur Verfügung stellen muss. Offenbar möchte die staatliche Eisenbahngesellschaft dies nicht tun. Mit der Begründung, dass möglicherweise interne Informationen weitergegeben werden. Deshalb hängt der Fall noch in der Luft.

An sich hat die ÖBB bestätigt, dass der Güterzug damals nicht schneller als die erlaubten 100 km/h fuhr. Als Reaktion auf den Unfall installierten sie Schlaufen am Bahnsteig. Auch eine Website PASS AUF DICH AUF wurde lanciert.

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