Nach langem Streit

Deserteure: Gesetz zur Rehabilitierung beschlossen

Österreich
21.10.2009 21:54
Nach jahrelangen Diskussionen hat der Nationalrat am Mittwoch die Rehabilitierung der Wehrmachts-Deserteure im Zweiten Weltkrieg mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. FPÖ und BZÖ stießen sich an der Pauschal-Rehabilitierung ohne Prüfung der Einzelfälle. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bedauerte das Nein von Blauen und Orangen.

In dem "Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz" werden sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs, der Standgerichte und der Sondergerichte in der NS-Zeit für nichtig erklärt, ebenso die Sprüche des Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und -abtreibungen bewirkt hat. Eine Einzelfallprüfung ist für Urteile der NS-Militärjustiz nicht mehr nötig. Aufgehoben werden auch Urteile gegen homosexuelle NS-Opfer. Hier wird allerdings geprüft, ob sie noch geltendes Recht berühren (ob also z. B. Minderjährige betroffen waren).

Opfer können nun Anträge stellen
Opfer von Unrechtsurteilen der NS-Gerichte oder deren Angehörige können nun einen Antrag auf Feststellung beim Straflandesgericht Wien einbringen, dem dazu ein "Versöhnungsbeirat" zur Seite steht. Damit wird eine seit dem "Anerkennungsgesetz 2005" bestehende Lücke geschlossen: Damals wurden Deserteure zwar sozialrechtlich den anderen NS-Opfern gleichgestellt, ihre eindeutige Rehabilitierung erfolgte aber nicht. Nun werden in einer Generalklausel auch sogenannte "Kriegsverräter" einbezogen. Auch der Deutsche Bundestag hatte im September einen Beschluss zur Rehabilitierung der von den Nazis verurteilten "Verräter" gefasst. Urteile gegen Deserteure waren in Deutschland bereits 2002 aufgehoben worden.

Kein Überblick über genaue Zahl der Betroffenen
Mit dem Gesetz werde Rechtssicherheit geschaffen, auch wenn man nicht wisse, wie viele Personen von der Aufhebung betroffen seien. Der Beschluss sei aber auch ein Symbol, sagte Bandion-Ortner. Auch der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer von der ÖVP und SPÖ-Abgeordneter Johann Maier sprachen von einem politischen Signal. "Ich bin froh, dass wir dies heute beschließen können", sagte Neugebauer. Maier betonte, dass sich Deserteure einem enormen Risiko ausgesetzt haben und auch noch am Ende des Krieges hingerichtet wurden. Mit dem Gesetz setzte man eine klares Zeichen, so Maier mit Verweis auf die Pauschal-Rehabilitierung auch in Deutschland.

Vorwürfe an FPÖ und BZÖ
Auch Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser machte auf Hinrichtungen von Deserteuren am Kriegsende aufmerksam. In Richtung FPÖ und BZÖ meinte er, wer die Rehabilitierung von Deserteuren infrage stelle, stünde in Verdacht, die Deserteure und damit den Widerstand gegen das NS-Regime diskreditieren zu wollen. Das nun Beschlossene müsse jetzt in die Geschichtsbücher und Haltung in der Gesellschaft werden, so Steinhauser.

FPÖ: "Ungleiches wird gleich gemacht"
Die rechten Parteien stießen sich an eben dieser Rehabilitierung. Diese "übersteigt" laut dem Abgeordneten Peter Fichtenbauer das Verständnis der FPÖ. Er stellte die Motive der Deserteure infrage, viele hätten den Widerstand erst im Nachhinein in den Vordergrund gestellt. Es sei leicht, "drüberzuwischen und Ungleiches gleich zu machen". Sein Parteikollege Harald Stefan verwendete das Reizwort "Kameradenmörder".

Ins gleiche Horn stieß Herbert Scheibner. Vieles hätte die Zustimmung des BZÖ gefunden, nicht aber die Rehabilitierung der Wehrmachts-Deserteure ohne Einzelprüfung. Es habe nämlich auch die "typischen Opportunisten" gegeben. Mit dem Gesetz werde man daher "den wirklichen Widerstandkämpfern" nicht gerecht.

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