Vier Monate bedingt

Ärztin (53) wegen tödlicher Blutegel-Therapie verurteilt

Österreich
20.10.2009 12:50
Eine 53-jährige Ärztin ist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte eine 86-Jährige im Juli 2007 mit einer unnötigen Blutegeltherapie behandelt, die Patienten starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu Prozessbeginn im Jänner hatte sich die Ärztin nicht schuldig bekannt. Im September geriet die 53-Jährige dann unter Druck, nachdem medizinische Gutachten nahegelegt hatten, dass der Tod der 86-Jährigen nicht eingetreten wäre, wenn sich die schwer am Herzen erkrankte Frau nicht der Behandlung mit Blutegeln unterzogen hätte. Ohne die Vorerkrankung hätte die Therapie allerdings auch nicht zum Tod geführt, meinte Sachverständiger Wolfgang Denk.

Denk betonte, dass das Beschwerdebild der verstorbenen Patientin am Fuß Ausdruck einer allgemeinen Gefäßerkrankung gewesen sei. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei solchen Patienten auch die Herzkranzgefäße betroffen sind, liege bei 50 bis 90 Prozent. Das heißt, der Arzt habe davon auszugehen, dass eine koronare Herzkrankheit vorliegt.

"Uns hat die Behandlung geholfen"
Am Dienstag sagten zwei ehemalige Patienten im Alter von 58 und 86 Jahren aus. Ihnen hätte bei nicht heilenden Wunden an den Füßen die Behandlung durch die Ärzte geholfen. Drohende Amputationen seien damit verhindert worden, sie seien heute beschwerdefrei.

Staatsanwalt Stefan Dunkl führte in seinem Schlussvortrag aus, dass die Therapie in keiner Weise angezeigt und die Behandlung nutzlos gewesen sei. Der alten Dame seien - ohne zuvor die Meinung eines Internisten einzuholen - zu viele Blutegel angesetzt worden, wodurch der Blutverlust zu groß war und zum Herzinfarkt führte.

"Sie ist mit Leib und Seele Ärztin"
Der Verteidiger der Angeklagten sah hingegen berechtigte Zweifel und plädierte auf Freispruch seiner Mandantin. Der Privatbeteiligtenvertreter räumte ein, dass die Angeklagte mit Leib und Seele Ärztin sei, sie hätte aber im Hinblick auf das Alter und die Konstitution der Patientin eine Behandlung ablehnen müssen. Am Opfer seien 32 Bissstellen festgestellt worden, die Frau verlor mehr als einen Liter Blut.

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