OGH-Entscheidung

Lehener Park-Prozess: Mord-Urteil ist jetzt fix

Salzburg
16.03.2018 08:05

Fast eineinhalb Jahre nachdem die Richterin die Urteile im Lehener Park-Prozess verkündete, hat nun der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche bestätigt: Die Nichtigkeitsbeschwerden des Mörders Raffi S. (17) und eines Mitangeklagten wurden „sofort“ zurückgewiesen. Nun geht es nur mehr um die Strafhöhe.

Zu sieben Jahren Haft verurteilte Richterin Bettina Maxones-Kurkowski den Messerstecher Raffi S. am 1. Dezember 2016. Sieben weitere Angeklagte fassten Freiheitsstrafen zwischen 15 Monaten teilbedingt und vier Jahren unbedingt aus.  Monate zuvor hatten vier Türken Bewährungsstrafen (zwischen drei und sechs Monaten) kassiert. Mehr als ein halbes Jahr (von Mai bis Dezember 2016) wurde verhandelt – ein Monster-Prozess: zwölf Angeklagte, 60 Zeugen. An der Schuld der Täter ist aber aufgrund der OGH-Entscheidung nicht mehr zu rütteln. Nur die Strafe kann sich beim Berufungsprozess am Oberlandesgericht noch ändern.

Nun liegt der Akt beim OLG: Beim Berufungsprozess geht es nur mehr um die Höhe der Strafe

Der einzige wegen Mordes verurteilte Afghane kritisierte in seiner Verfahrensrüge, dass die Richter seine Argumentation der Notwehr zu wenig beachteten. Der OGH verwies auf die freie Beweiswürdigung. Auch alle weiteren Behauptungen von S. wischte die höchste Rechtsinstanz vom Tisch. Selbiges bei seinem mitangeklagten Landsmann.

Zwei Gangs schlugen sich die Köpfe ein: mit tödlichem Ende

Die tödliche Bandenschlägerei passierte am 22. September 2015: Damals gingen acht Afghanen und vier Türken aufeinander los. S. tötete seinen Kontrahenten Ahmet S. (50) mit Messerstichen. Der Rest prügelte sich mit Glasflaschen und Holzlatten. Der Vorfall führte zu einer Verstärkung der Polizei-Präsenz: mit offensichtlichem Erfolg.

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