"Nur geringe Schuld"

Vierjährige mit 2,5 Promille: Tante entgeht Strafurteil

Wien
16.10.2009 14:09
"Zu geringes schuldhaftes Verhalten" – mit dieser Conclusio ist am Freitag der Prozess gegen eine 17-Jährige am Straflandesgericht zu Ende gegangen. Der jungen Frau war vorgeworfen worden, auf ihre vierjährige Nichte derart nachlässig geachtet zu haben, sodass das Mädel eine ganze Flasche Sliwowitz leeren konnte.

Die Vierjährige war daraufhin am 28. Jänner mit 2,5 Promille Alkohol im Blut ins Spital eingeliefert worden. Die Angelegenheit wurde ohne Auferlegung einer Geldbuße diversionell erledigt. Auch die Staatsanwältin war mit dieser Entscheidung einverstanden.

Wegen Bauchkrämpfen unachtsam
Wie schon oft zuvor, hatte die 17-Jährige in der Wohnung ihres Bruders auf die Kleine aufgepasst, weil deren Eltern in der Arbeit waren bzw. in einem AMS-Kurs saßen. Vor Gericht erklärte sie, sie habe damals Bauchkrämpfe gehabt und immer wieder die Toilette am Gang aufsuchen müssen.

"Was hätte ich machen sollen?"
Währenddessen müsse ihre Nichte den Schnaps gefunden haben, der gemeinsam mit nicht-alkoholischen Getränken in einem Küchenkästchen unterhalb der Spüle aufbewahrt wurde. "Was hätte ich machen sollen? Ich hab' Krämpfe gehabt und war nur zehn bis 15 Minuten weg. Das kann jedem passieren", sagte die 17-Jährige.

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