Kein Mordversuch

Haft nach brutaler Attacke mit Baseballschläger

Salzburg
14.03.2018 17:45

Einstimmig verneinten die Geschworenen den Vorwurf des versuchten Mordes. Schuldig ist der türkisch-stämmige Pinzgauer (20) aber wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. 3 Jahre teilbedingte Haft fasste der unbescholtene Kellner aus. Von den 14 Monaten unbedingt, saß er die Hälfte bereits in U-Haft ab. Prozessthema war ein blutiger Streit, der sich Mitte August in Saalfelden abspielte: 30 Mal drosch der Angeklagte laut Anklage mit einem Baseballschläger auf seinen Widersacher ein.

„Das Gericht hat ihre Bemühungen erkannt“, richtete Vorsitzender Christian Ureutz seinen Blick auf den Angeklagten (Verteidiger Leopold Hirsch): Eine teilbedingte Strafnachsicht sei ihm gewährt worden, da er sich im Gefängnis bisher gut verhielt.  „Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie keine weiteren Straftaten begehen werden.“

Zweite Chance für den unbescholtenen Pinzgauer

Nichtsdestotrotz betonte der Richter die „besondere Brutalität“ der Tat: Laut Anklage hat der 20-Jährige am 16. August in Saalfelden einen 26-Jährigen mit der Faust niedergestreckt. Danach drosch er noch 30 Mal mit einem Baseballschläger (aus Aluminium) auf seinen Widersacher ein.

Mitangeklagter reichte ihm die Waffe: Bewährungsstrafe

Daher setzte es auch dreieinhalb Jahre teilbedingte Haft – 14 Monate unbedingt.  Der als Beitragstäter mitangeklagte Türke (18) bekam sechs Monate auf Bewährung. Beide nahmen Bedenkzeit. Daher nicht rechtskräftig.

Prozess drehte sich um einen möglichen Tötungsvorsatz

„Ich habe noch nie jemanden so erbärmlich schreien gehört“, hatte der Staatsanwalt einen Ohrenzeugen zitiert. Den Vorfall an sich bestritt der 20-Jährige nicht, so Verteidiger Leopold Hirsch: „Er wollte ihm nur eine Abreibung verpassen und hat dramatisch überreagiert.“ Für den Anwalt war von vornherein kein Tötungsvorsatz gegeben. Zur schweren Körperverletzung sei er ohnehin geständig. Daher lag es nur an den Geschworenen zu entscheiden, ob es sich um versuchten Mord oder eine absichtlich schwere Körperverletzung handelte. Letzteres war schlussendlich der Fall.

Anlass für den blutigen Streit waren die Beziehungsprobleme der Schwester


Warum gerieten die beiden überhaupt aneinander? Grund war die Schwester des Angeklagten, die mit dem Opfer eine Beziehung hatte. Die aber die Frau beendete, da sie einen Verdacht hegte, dass der 26-Jährige sich nicht ganz treu verhielt. Sie bat ihren Bruder dies zu klären. Doch die Aussprache an jenem Sommer-Tag  artete nach einer zehn-minütiger Diskussion völlig aus: Den Anfang machte sogar das eigentliche Opfer, der den 20-Jährigen zuerst am Hals packte.  Der Jüngere konterte mit einem Faustschlag und streckte so seinen Widersacher zu Boden. Danach holte ein türkischer Freund des Angeklagten - dieser ist als Beitragstäter mitangeklagt - einen Baseballschläger aus Aluminium aus dem Auto und gab diesen dem Kellner.  Es folgten 30 Schläge mit dem Sportgerät gegen den Körper des am Boden liegenden Opfers. Und dies vor allem auch im empfindlichen Bereich des Kopfes. Das Opfer erlitt massive Gesichtsverletzungen: mehrere Brüche, Prellungen, eine Gehirnerschütterung und eine Seh-Störung.

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