„Krone“-Ombudsfrau

Schwiegermama gepflegt, beim Kindergeld „bestraft“

Ombudsfrau
07.03.2018 08:00

Dass ihr die aufopfernde Pflege ihrer schwer kranken Schwiegermutter einmal zum Nachteil werden könnte, damit hatte eine Leserin aus Niederösterreich nicht gerechnet. Sie erhält vom Staat kein einkommensabhängiges Kindergeld, da sie wegen der Pflegekarenz nicht lange genug durchgehend gearbeitet hat!

Nach der Geburt ihres Sohnes beantragte Cornelia P. bei der Krankenkasse das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Dabei erhält man zwölf Monate 80 Prozent seines letzten Gehalts, höchstens 2000 Euro. Nachdem Frau P. seit ihrer Matura 2004 nie arbeitslos war, lediglich gesundheitsbedingt früher in Mutterschutz ging, rechnete sie nicht mit Problemen. Ende Jänner dann die Hiobsbotschaft: „Es hieß, das einkommensabhängige Kindergeld komme nicht infrage, denn meine Frau habe nicht 182 Tage ohne Unterbrechung vor dem Mutterschutz gearbeitet“, berichtete Ehemann Markus P. der Ombudsfrau.

Pflegekarenz um 1,5 Wochen zu lange, daher kein Anspruch
Was war passiert? Vor der Schwangerschaft wurde die Mutter von Herrn P. kurzfristig schwer krank. „Ich beschloss, mich um die Schwiegermama zu kümmern und in Pflegekarenz zu gehen“, schilderte Cornelia P. Doch weil die Pflegekarenz als Unterbrechung ihrer Tätigkeit gilt, eine solche laut Gesetz aber nur bis zu 14 Tage dauern darf, hat die Leserin keinen Anspruch auf die einkommensabhängige Unterstützung. Sie war nämlich dreieinhalb Wochen in Pflegekarenz, dann verstarb die Schwiegermutter. „Meine Frau hat durch die Pflege meiner Mutter dem Staat Geld erspart. Und jetzt bekommen wir die Rechnung dafür“, wandten sich die Niederösterreicher, denen nun 5500 Euro entgehen, schließlich an die Ombudsfrau.

Das Familienministerium bat auf Anfrage um Verständnis, dass man bei der Beurteilung, ob ein Anspruch bestehe, im Sinne der Gleichbehandlung auf den Unterbrechungsgrund nicht Rücksicht nehmen könne.

Die Ombudsfrau sieht hier sehr wohl den Gesetzgeber in der Pflicht: Familien, die Angehörige pflegen, sollte man nicht bestrafen!

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