Prozess vertagt

Wollte Pakistani mit Terror-Story Asyl?

Salzburg
02.03.2018 16:32

Sie gilt als eine der größten dschihadistischen Privatarmeen und ist in der Konflikt-Region Kaschmir  aktiv, die terroristische Organisation „Lashkar-e-Taiba“. Ein Pakistani (47) soll seit den 90ern bis 2014 nicht nur Mitglied gewesen sein, sondern Freischärlern den Umgang mit Pistole und Panzerfaust gelehrt haben. Dies hatte er den Asylbehörden erzählt. „Alles gelogen“, sagte er nun. Er wollte mit der Story nur Asyl.

Vier maskierte und bewaffnete Beamten führten den angeklagten Pakistani in die Mitte des Saals. Dort erklärte er sich für „nicht schuldig“: Er wollte nur Papiere, um hierbleiben zu können. Das habe bei einem französischen Freund auch geklappt, so der zweifache Vater zum Schöffensenat.

Angeklagter sagt: Ich war die ganze Zeit in Europa!

Der Pizzakoch sei nämlich in den vergangenen 15 Jahren überhaupt nur in Europa gewesen – und nicht wie laut Anklage in der Kaschmir-Region um Terroristen auszubilden. So konnte er sich genau an den  Tag erinnern, als er seine Heimat mit einem Ukraine-Visum verließ:  es war der 5. November 2002. Aber seinen Hochzeitstag weiß der unscheinbar wirkende Mann nicht mehr so genau. Und seine Frau und seine Kinder habe er seither nicht mehr wiedergesehen – nur über Videotelefonie.

Pakistani bat mehrmals um Asyl

Bereits 2003 stellte der Mann in Österreich einen Asylantrag, der negativ ausfiel. Bis 2014 lebte er laut eigener Aussage in Frankreich und Italien, dann kam er wieder her und bat in Salzburg erneut um Asyl. Im Sommer 2017 erneuerte er seinen Antrag, erzählte dabei die vermeintliche Lügengeschichte. Daraufhin wurde er in U-Haft genommen – und wartete bis heute auf seinen Prozess.

Asylbehörde vergaß über Recht aufzuklären

Und wird noch weiter auf ein Urteil warten müssen: Der Prozess wurde nämlich auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Staatsanwaltschaft hat den Akt der Asylbehörde beantragt, da dieser durch ein Missgeschick nicht in der Hauptverhandlung verlesen werden konnte: Weil die Beamten des BFA gegen den Pakistani ermittelten, ohne ihn über seine Rechte aufzuklären. Eine „Verletzung fundamentaler Verfahrensgrundsätze“, so der Richter.

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