ICE-Eishockeyliga
So soll in geschlossenen öffentlichen Räumen ein generelles Rauchverbot erlassen werden. Laut EU-Definition gilt ein Bereich im Freien dann als geschlossen, wenn sich dort irgendeine Wand oder ein Dach, egal aus welchem Material, befindet. "Das heißt, dass künftig in allen Gastgärten, Bars und Skihütten, wo ein Schirm steht, ein Rauchverbot erlassen wird", deckt Hakl auf.
In Krisen-Zeiten sei das eine unnötige Belastung für Klein- und Mittelbetriebe. Hakl: "Die EU will ein Rauchverbot – sogar für Privaträume!"
von Markus Gassler, Tiroler Krone









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