Postler verurteilt

Kredite um 180.000 Euro an obdachlose Menschen vergeben

Wien
08.10.2009 14:28
Im Wiener Straflandesgericht sind am Donnerstag zwei ehemalige Postangestellte verurteilt worden, die im Vorjahr dafür gesorgt hatten, dass zahlreiche Unterstandslose in den Genuss sogenannter Blitzkredite kamen. Den Angeklagten war dabei völlig klar, dass die ihnen vorgelegten Unterlagen gefälscht waren: Ein 31-jähriger Kreditvermittler - das Bindeglied zwischen Postler und Obdachlosen - hatte diese zu Hause am Computer fabriziert.

Der Kreditvermittler suchte am Wiener Nordbahnhof gezielt nach Personen, die daran interessiert waren, rasch zu Geld zu kommen und in Kauf nahmen, dass dabei nicht alles mit rechten Dingen zuging. Er stattete die Obdachlosen mit gefälschten Pässen oder Personalausweisen aus, steckte ihnen auch getürkte Arbeitsbestätigungen zu und ging mit ihnen damit in jene Postämter, wo seine Komplizen als Kreditbearbeiter der BAWAG PSK tätig waren. Den einen der beiden kannte er aus der Schulzeit, den anderen über einen privaten Autoverkauf.

Die Postler, 30 bzw. 44 Jahre alt, akzeptierten ohne viel Federlesens die Kreditanträge. Insgesamt gelangten mit diesen Machenschaften knapp 180.000 Euro zur Auszahlung. Rund die Hälfte davon behielt sich der Kreditvermittler ein, der den Postlern für jedes erlangte Darlehen 500 Euro überließ. Am Rest erfreuten sich die Unterstandslosen.

Umfassende Geständnisse abgelegt
Vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Roland Weber) legten die Ex-Postler nun umfassende Geständnisse ab. Der Ältere rechtfertigte sich damit, dass sein Tanzcafé, das er quasi als zweites Standbein betrieb, nur Schulden abgeworfen habe: "Mit dem Geld konnte ich wenigstens meine Kosten decken."

Der zweite Postler bemerkte: "Ich hab die 500 Euro verlockend empfunden. Dabei hätt' ich's gar nicht notwendig gehabt. Ich war saublöd, im Nachhinein gesagt. Wenn ich heut drüber nachdenk', möcht' ich mir am Liebsten selbst auf den Kopf hauen."

Die beiden Männer wurden wegen Untreue zu je zwei Jahren bedingt verurteilt. Der Kreditvermittler, der ebenfalls geständig war, erhielt als Bestimmungstäter zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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