„Krone Tierecke“

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Nachrichten
28.02.2018 12:01

Teilnahmeberechtigt sind natürlich Personen mit Wohnsitz im Inland, sofern nicht anders angegeben.Mitarbeiter der Krone Multimedia (KMM), der verbundenen Unternehmen und der beim Gewinnspiel kooperierenden Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt. KMM behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen, die die Verlosung unlauter (insbesondere durch Mehrfachteilnahmen) beeinflussen oder das versuchen. Die Gewinner werden nach Abschluss des Gewinnspieles ermittelt und schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Eine Barabgeltung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen; beim Gewinner personenbezogen anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren und Folgekosten trägt dieser selbst. Die Teilnehmer stimmen für den Fall des Gewinnes der Veröffentlichung ihres Namens und allenfalls ihres Lichtbildes zu.

Gewinnspielveranstalter ist die "Krone"-Tierecke. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass, bis auf jederzeitigen Widerruf (an post@krone.at), ihre angegebenen Daten von der Tierecke, krone.at, der Kronen Zeitung und der Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG zum Zwecke der Zusendung von Werbung und Marketing gespeichert und verwendet werden dürfen.

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