Zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe ist ein Asylwerber im Landesgericht Salzburg verurteilt worden. Eine Fülle an Straftaten hat der junge Mann verübt. Besonders verwerflich: die Vergewaltigung eines Schülers in einer Betreuungseinrichtung. Von den 24 Monaten muss er acht absitzen. Rechtskräftig!
„Er nutzt Gewalt, wenn er nicht bekommt, was er will“, sagte Opfer-Anwalt Michael Hofer und zeichnete damit ein treffendes Bild des Angeklagten (18). Im November 2016 zwang der Afghane gewaltsam einen Burschen (13), ihn mit dem Mund zu befriedigen. Das Opfer leidet deswegen an Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Ort des Geschehens war eine Krisenstelle für Jugendliche in Salzburg, ein Platz „für Kinder aus verzweifelten Verhältnissen“, so Verfahrenshelfer Robert Pirker. Sein Mandat habe „nicht viel Schönes erlebt. Das rechtfertige aber nicht die Straftaten.“ Und Pirker betonte im Schlussplädoyer: „Er weiß, dass es nicht richtig war. Es tut ihm leid.“
Angeklagter war im Großen und Ganzen geständig
Das Gegenteil war ihm auch nicht anzusehen: Der eher kleine unbescholtene Flüchtling mit schmalen Augen und halb-rasierter Frisur redete leise, zitterte zeitweise mit den Beinen. Dass er einen Polizisten mit dem Ellbogen attackierte und würgen wollte, gab er zu – Begründung: er wollte einem Freund helfen. Zwei Betreuern verpasste der Angeklagte eine blutende Wunde – das gestand er genauso offen ein, wie den Diebstahl zweier Flaschen Alkohol. Und auch, dass er ein Fenster in einer Asylunterkunft einschlug. „Aus Frust“, so Staatsanwalt Andreas Allex.
Acht Monate lang muss er hinter Gittern
Einen handfesten Streit mit einem weiteren Sozialpädagogen im Mirabellgarten, bei dem er dessen Handy an sich nehmen wollte, wertete der Schöffensenat als versuchten Raub. Und selbst die Vergewaltigung an sich, bestritt er nicht kategorisch, so Allex: „Die glaubwürdigen und detailreichen Angaben des Opfers stehen seinen gegenüber.“ Vorsitzende Nicole Haberacker erklärte ihn für schuldig und sprach zwei Jahre teilbedingte Haft aus. Das Urteil nahm der Asylwerber an.
Weitere Informationen zur Urteilsfindung
Zum besseren Verständnis: Beim Angeklagten galt aufgrund der Gesetze für jugendliche Straftäter ein geringerer Strafrahmen von bis zu 7,5 Jahren Haft. Zudem ist der Angeklagte hierzulande noch unbescholten, also nicht vorbestraft, und war außerdem grundsätzlich geständig – diese zwei wesentlichen Milderungsgründe flossen in die Strafbemessung mit ein. Jene 500 Euro, die dem Opfer zugesprochen wurden, sind ein Teil-Schmerzengeld. Weiteres Geld kann zivilrechtlich erkämpft werden.
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