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Auch die Voraussetzungen zum Bezug des Heizkostenzuschusses bleiben dieselben wie im Vorjahr. Als Netto-Einkommensgrenzen sind damit festgelegt: 1.010 Euro für allein lebende Personen, 1.500 Euro für Lebensgemeinschaften zweier Erwachsener sowie 132 Euro zusätzlich für jede weitere Person im Haushalt. Anträge können zwischen 19. Oktober und 12. Februar 2010 eingebracht werden. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt durch die Gemeinden.
Der Vorarlberger Heizkostenzuschuss war im Vorjahr von 208 auf 250 Euro erhöht und der Bezieherkreis ausgeweitet worden. Deshalb hat sich auch die Zahl der Bezieher von 2007/08 auf 2008/09 von 5.472 auf 11.951 mehr als verdoppelt.









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