Das erste Opfer des 47-Jährigen war seine Stieftochter. Die damals Sechsjährige musste sich unter anderem gemeinsam mit ihrem Familienoberhaupt Pornofilme ansehen. Mit der Zeit wurden die Übergriffe immer massiver und gingen über in sexuelle Handlungen. Erst als das Mädchen zwölf Jahre alt wurde, ließ der Peiniger von ihm ab. Als Nächstes bedrängte der 47-Jährige seine leibliche Tochter. Sie war während der Taten ein Teenager. Die 13-Jährige musste mit ihrem Vater ebenfalls sexuelle Handlungen vollziehen und sich begrapschen lassen. Bis knapp nach dem 14. Lebensjahr war sie Opfer des Mannes.
Zuletzt vergriff sich der Vater noch an seinem sechsjährigen Sohn. Dieser wandte sich an eine Jugendschutzeinrichtung, die den Fall zur Anzeige brachte. Vor Gericht weinte der Angeklagte und zeigte sich vollumfänglich geständig. "Ich weiß, was ich meinen Kindern angetan habe", schluchzte er. Gemäß psychiatrischem Gutachten ist der Mann eingeschränkt zurechnungsfähig.
Das Gericht verurteilte den 47-Jährigen zu sieben Jahren Haft und 35.000 Euro Teilschmerzensgeld, was der Mann umgehend akzeptierte. Als Milderungsgründe galten die Unbescholtenheit des Angeklagten und sein Geständnis. Erschwerend wirkten sich der lange Tatzeitraum sowie die Häufigkeit der Übergriffe aus. Das Urteil ist trotzdem noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgab.
Symbolbild
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