Als "inakzeptabel" hat Kardinal Christoph Schönborn am Dienstagabend die Aussagen des emeritierten Salzburger Weihbischofs Andreas Laun über kirchliche Segnungen homosexueller Partnerschaften bezeichnet. Laun, der mit einem KZ-Vergleich erklärt hatte, "man kann eine homosexuelle Verbindung nicht segnen", entschuldigte sich unterdessen bei Homosexuellen, berichtete Kathpress.
Salzburgs Ex-Weihbischof hatte in einem Online-Beitrag des katholischen Nachrichtendienstes erklärt, "man kann eine homosexuelle Verbindung nicht segnen". Den Segen Gottes könne man für Sünder, aber nicht für die Sünde erbitten. "Also könnte man kein Bordell einweihen, kein KZ oder Waffen segnen, die nicht ausschließlich zur Jagd oder zur legitimen Verteidigung bestimmt sind", so Laun.
Schönborn: "Nicht vergleichbar"
Kardinal Schönborn und der Salzburger Erzbischof Franz Lackner kritisierten diese Aussagen am Dienstag gegenüber Kathpress. Es gehe "jedenfalls nicht an, den Wert gleichgeschlechtlicher Beziehungen in einem Atemzug mit der Mafia oder KZs zu nennen, wie dies leider gerade geschehen ist. Diese Dinge sind nicht vergleichbar. So zu reden ist inakzeptabel", betonte Schönborn.
Launs Äußerungen "machen betroffen", hielt auch Lackner fest: "Wortwahl und Vergleich sind gänzlich unangemessen." Es sei unverständlich, wie man systematische Verbrechen gegen die Menschheit in irgendeiner Weise in Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Lebensformen bringen kann. Lackner habe mit Laun gesprochen und dieser habe ihm versichert, die Menschen nicht verletzen zu wollen.
Laun: "Missachte keinen Menschen, der homosexuelle Neigungen hat"
Der emeritierte Weihbischof entschuldigte sich dann in einer an die LGBT-Community gerichteten Stellungnahme und erklärte, dass es ihm um eine innerkirchliche Kontroverse gegangen sei. Um zu zeigen, dass die Kirche grundsätzlich alle Menschen, "Heilige und Sünder, aber niemals die Sünde selbst oder Einrichtungen, die ihr dienen" segne, habe er "einige drastische Beispiele" genannt. Laun erklärte weiters, er missachte keinen Menschen, der homosexuelle Neigungen habe. Er würde sonst posthum einem mittlerweile verstorbenen Jugendfreund unrecht tun.
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