Deutsches Paar klagte

Gericht verbietet Muezzin-Ruf per Lautsprecher

Ausland
02.02.2018 16:48

Ein deutsches Gericht hat jetzt einer islamischen Gemeinde untersagt, per Lautsprecher zum Freitagsgebet aufzurufen. Die islamische Glaubensgemeinschaft in der Ortschaft Oer-Erkenschwick im Ruhrgebiet hatte eine gültige Genehmigung der Stadt, doch ein Ehepaar reichte Klage ein. Allerdings nicht primär wegen des Lärms, sondern wegen des Inhalts des Gebetsrufs. Dieser stelle Allah über den Gott der Christen. "Und das kann ich als Christ, der hier in einem christlichen Umfeld aufgewachsen ist, nicht akzeptieren", so der Kläger.

Wie die "WAZ" berichtete, hatte die Stadt im Ruhrgebiet der muslimischen Gemeinde den Betrieb eines Lautsprechers genehmigt: zunächst bis 2013, eine zweite Genehmigung war bis Ende 2015 befristet.

Doch bereits im Sommer 2015 habe die Ditib-Moschee (Ditib ist der Dachverband der türkischen Moscheegemeinden, Anm.) den Ruf zum Freitagsgebet per Lautsprecher gestoppt, weil ein Ehepaar in der Nachbarschaft geklagt hatte, hieß es in dem Bericht. Laut Angaben der "Bild"-Zeitung leben die Kläger rund 900 Meter Luftlinie entfernt von der Moschee.

"Bei dieser Klage geht es nicht nur um die Lautsprechergenehmigung, sondern insbesondere um die Inhalte, die in dem Muezzin-Ruf öffentlich verbreitet werden", präzisierte der Anwalt der Kläger gegenüber der "WAZ". Es gehe um die Abwägung von positiver und negativer Religionsfreiheit. Zwar ist die freie Religionsausübung verfassungsrechtlich geschützt, das Grundgesetz garantiert jedoch auch den Schutz vor Zwang.

"Kann ich als Christ nicht akzeptieren"
Gegenüber der "Bild"-Zeitung" sagte Kläger Hans-Joachim Lehmann, Mitglied der evangelischen Gemeinde, dass er den Ruf des Muezzins als einen "Singsang" empfinde, "in einer Tonart, die für uns störend wirkt". Im Garten und selbst bei geschlossenem Fenster im Arbeitszimmer sei er intensiv zu hören gewesen. Geklagt hätten er und seine Gattin aber hauptsächlich wegen des Inhalts des Rufes. Dieser stelle Allah über den christlichen Gott, "und das kann ich als Christ, der hier in einem christlichen Umfeld aufgewachsen ist, nicht akzeptieren", so Lehmann.

Der Gebetsruf enthält Formulierungen wie: "Allah ist groß. Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah." Dies sei ein islamischer Alleinvertretungsanspruch zulasten anderer Religionen, so der Anwalt der Kläger zur "WAZ". Die negative Religionsfreiheit bedeute aber, dass niemandem ein Glauben "aufgezwungen" werden dürfe. Das Ehepaar Lehmann sah jedoch genau das als gegeben an - und zog vor Gericht.

Bevor es den Rechtsweg bestritt, habe das Ehepaar allerdings noch versucht, den Sachverhalt in einem Gespräch mit der muslimischen Gemeinde zu klären, sei jedoch gescheitert. Hans-Joachim Lehmann sagte der Zeitung, er sei "abgebügelt worden". Ein syrischer Nachbar christlichen Glaubens habe demnach ebenfalls klagen wollen. Er sei massiv bedroht worden und habe die Absicht dann aufgegeben.

Nachbarschaft hätte von der Stadt befragt werden müssen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte dann im Wesentlichen der Klage der Lehmanns. Bei der Genehmigung des Lautsprechers sei die Nachbarschaft von der Stadt nicht befragt worden. Grundsätzlich untersagt sei die Nutzung des Lautsprechers dadurch nicht, aber es müsse eine Abwägung zwischen den Interessen der Gemeinde und denen der Anrainer getroffen werden, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die Stadtverwaltung von Oer-Erkenschwick wies indessen jegliches Fehlverhalten ihrerseits zurück. Die Lautstärke sei überwacht und die Genehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz getroffen worden.

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