Ungewollt und unbestellt – aber dennoch bekam eine Leserin ein Buch im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei einer Buchgemeinschaft zugeschickt. Sie sandte es zurück, bekam dafür eine Bestätigung. Doch trotz ausgeglichenen Kundenkontos hagelte es Mahnungen…
Eigentlich sollte ein Buch etwas Schönes sein. Doch Sandra A. brachte ein solches Werk nur Ärger: Sie hatte im Zuge ihrer Mitgliedschaft unbestellt ein Buch zugeschickt bekommen. Sie sandte es zurück, bekam dafür vom Unternehmen auch eine schriftliche Bestätigung. Ebenfalls eine schriftliche Bestätigung gab es darüber, dass ihr Kundenkonto ausgeglichen sei und keine weiteren Forderungen mehr bestehen würden. Doch wenig später flatterte die erste Mahnung zum Buch bei der Niederösterreicherin ins Haus! Auch Anrufe und E-Mails ihrerseits brachten keinen Erfolg: Weiterhin kamen Mahnungen bei Frau A. an. Nach der fünften wandte sie sich verärgert an uns: „Es ist eigentlich unbeschreiblich, welcher Ärger mir hier zugemutet wird.“
Erst nach der Anfrage der Ombudsfrau stellte Donauland den Mahnungsversand ein. Bleibt die Frage: Hätte das nicht einfacher und rascher gehen können?
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