Keine Haftbefehle:

Opfer eingesperrt, aber Täter sind frei

Oberösterreich
24.01.2018 05:21

Sie wurden mit falschen Versprechungen nach Oberösterreich gelockt, hier aber eingesperrt und gefangen gehalten, um einem Inder und einem Türken durch Scheinehen zu Aufenthaltsrechten zu verhelfen. Die beiden Slowakinnen wurden befreit, die Verdächtigen aber blieben frei, wurden nur auf freiem Fuß angezeigt.

Die Milde der heimischen Justiz – speziell bei Drogenkriminalität und Gewaltdelikten – wurde schon mehrfach kopfschüttelnd diskutiert. Aber auch nach der Gefangenschaft zweier Slowakinnen – 19 und 20 Jahre alt – agiert die Justiz mit Samthandschuhen. Während die beiden jungen Frauen von den Verdächtigen gefangen gehalten und tagelang eingesperrt worden waren, bleiben die mutmaßlichen Täter auf freiem Fuß!

„Sachverhalt reichte nicht für Haftbefehl“
„Die Polizei hat den Sachverhalt bisher nur telefonisch mitgeteilt – und da war der Sachverhalt nicht so eindeutig, der Verdacht nicht so dringend, dass es für die Verhängung einer Untersuchungshaft gereicht hätte“, versucht Philip Christl, Sprecher der Linzer Staatsanwaltschaft, die Gesetzeslage zu erklären: „Es gab zudem Widersprüche. Das kann sich natürlich nach Vorliegen der schriftlichen Anzeige noch ändern.“

Junge Frauen für Scheinehen gefangen gehalten
Wie berichtet, war den slowakischen Cousinen Arbeit versprochen worden, dann wurden sie getrennt. Die 20-Jährige sollte in Linz einen 28-jährigen Inder heiraten, die 19-jährige bei Rohrbach einen Türken. Die Ältere konnte bei einem Spaziergang flüchten und bei der Polizei Hilfe suchen, die 19-Jährige erst mit Hilfe einer Dolmetscherin gefunden und von Polizeikräften befreit werden.

Bei Freiheitsentziehung drohen nur 3 Jahre Haft
„Beide jungen Frauen haben gesagt, dass sie zumindest nicht misshandelt worden sind“, erzählte die Dolmetscherin im Gespräch mit der „Krone“. Die Verdächtigen – ein 31-jähriger Inder, der die Frauen nach Oberösterreich gelockt und an die „Heiratskandidaten“ verkauft haben soll, sowie drei Türken, die das jüngere Opfer gefangen hielten – werden vorerst einmal nur wegen Freiheitsentziehung angezeigt. Strafrahmen: drei Jahre Haft. Scheinehen sind allgemein meist straffrei

Johann Haginger/Kronen Zeitung

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