Schon 2007 habe die Grazer Hebamme die Oststeirerin bei einem Informationsabend zum Thema Hausgeburt kennengelernt. Damals habe sich die 36-Jährige über die Vorgehensweise bei ihrer ersten Geburt beklagt, denn es sei ein Kaiserschnitt durchgeführt worden, obwohl keiner notwendig gewesen wäre.
Ärzte rieten von Hausgeburt ab
Daher habe sich die Frau entschlossen, ihr zweites Kind zu Hause auf die Welt zu bringen. Als sie dann schwanger wurde, rieten ihr jedoch alle Ärzte wegen der medizinischen Vorgeschichte von einer Hausgeburt ab. Doch die traumatisierte Oststeirerin ließ sich von ihrem Vorhaben nicht abbringen und kontaktierte die 51-jährige Angeklagte.
Kein Auftrag als Hebamme
Auch diese habe ihr geraten, das Kind in einem Krankenhaus unter Aufsicht von Ärzten zur Welt zu bringen. Doch die Mutter beharrte auf der Hausgeburt und zeigte sich entschlossen, diese notfalls auch allein durchzuführen. "Einen Auftrag als Hebamme zu helfen, hatte ich bis zum Schluss nicht," so die 51-Jährige vor Richter Erik Nauta. "Ich habe gehofft, dass sie doch noch das Spital aufsucht und der Kelch an mir vorüber geht," meinte die Angeklagte.
"Überstürzte Manöver" durchgeführt
Schließlich rief die in den Wehen liegende Oststeirerin in den Morgenstunden des 25. Februar 2009 die Geburtshelferin an und bat diese, zu kommen. Die Hebamme fuhr in dem Wissen zum Einsatz, dass im Notfall das rettende Krankenhaus rund 30 Kilometer entfernt ist. Zu Beginn sei alles normal verlaufen, doch plötzlich sei die Herzfrequenz des Babys drastisch gefallen, schilderte die Angeklagte vor Gericht. Laut Staatsanwaltschaft, die sich auf Gutachter berief, habe die Hebamme dann "überstürzte Manöver" durchgeführt und Fehlentscheidungen getroffen. Die kleine Belinda kam nur noch tot zur Welt.
Baby bekam nicht genug Sauerstoff
"Ich konnte mir den Tod des Babys gleich nach der Geburt nicht erklären," so die Angeklagte. Doch sie habe festgestellt, dass die Plazenta deutlich zu schwer, zu dunkel und seltsam strukturiert war. Während der Gerichtsmediziner als Ursache Tod durch mangelnde Sauerstoffversorgung und mangelnde selbstständige Atemtätigkeit feststellte, war die Angeklagte der Meinung, dass auch eine Infektion mit Fieber bei der Mutter, eine Woche vor der Geburt, Auslöser sein könnte. Die Verhandlung musste am Dienstagnachmittag für weitere Beweisanträge und zur Anhörung des gynäkologischen Gutachtens vertagt werden.
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