"Fall Ailton"

FIFA stoppt willkürlichen Nationenwechsel

Sport
18.03.2004 11:12
Der Plan von Werder Bremens brasilianischem Torjäger Ailton, sich mit Katar für die Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland zu qualifizieren, ist von der FIFA gestoppt worden.
Die Dringlichkeits-Kommission des Fußball-Weltverbandes(FIFA) untersagte am Mittwoch allen Profis, die ohne Bezug zueinem Land dessen Staatsbürgerschaft annehmen wollen, dieSpielberechtigung für die Nationalmannschaft dieses Verbandes."Einbürgerungen, die Spielern ohne jeden Bezug zum Land Einsätzein der Nationalmannschaft erlauben, entsprechen nicht dem Sinnund Zweck der Statuten. Deshalb sind solche Praktiken unverzüglichzu unterbinden", sagte FIFA- Präsident Joseph Blatter, derdas Gremium angerufen hatte.
 
Brasilianer waren Stein des Anstoßes
Die FIFA-Kommission reagierte mit ihrer Entscheidungauf die Absicht einiger brasilianischer Profis, darunter Dedevon Borussia Dortmund und Werder Bremens Ailton, für Millionen-Gagenkünftig für die Auswahl von Katar spielen zu wollen.Dabei hatten sich jene Spieler auf Artikel 15, Absatz 1 der Ausführungsbestimmungenzu den FIFA-Statuten berufen. Danach durfte ein Spieler, der zuvornie in einer Nationalmannschaft zum Einsatz gekommen war, eineandere Staatsangehörigkeit annehmen und in der Nationalelfdes neuen Landes eingesetzt werden.
 
Werder und Dortmund zufrieden
Bei Werder Bremen und Borussia Dortmund wurde dieFIFA- Entscheidung mit Genugtuung aufgenommen. "Dass sich einLand eine Nationalmannschaft zusammenkauft, ist nicht im Sinnedes Fußballs und widerspricht auch dem fairen Wettbewerb.Wir haben unseren Spielern nicht dazu geraten, für Katarzu spielen. Aber es war viel Geld im Spiel", meinte BVB-SportmanagerMichael Zorc. Sein Bremen Amtskollege Klaus Allofs sagte: "Ichhalte das für die Gesamtheit des Fußballs füreine gute Entscheidung."
 
Ein Wechsel der Nationalität widerspreche Sinnund Geist der Statuten, stellte die Kommission mit Blick auf diesePläne fest. Zur Erlangung der Spielberechtigung fürdie Auswahlmannschaft eines Landes stellte das Gremium vier Kriterienauf, wovon mindestens eines erfüllt sein muss: 1. Der Spielerwurde auf dem Gebiet des betreffenden Verbandes geboren; 2. Diebiologische Mutter oder der biologische Vater des Spielers wurdeauf dem Gebiet des betreffenden Verbandes geboren; 3. Die Großmutteroder der Großvater des Spielers wurde auf dem Gebiet desbetreffenden Verbandes geboren; 4. Der Spieler war währendmindestens zwei Jahren ununterbrochen auf dem Gebiet des betreffendenVerbandes wohnhaft.
 
Nur diese Voraussetzungen könnten einen Bezugdes Spielers zu dem jeweiligen Land garantieren, stellte die Kommissionfest, deren Entscheidung rechtskräftig und endgültigist. FIFA-Präsident Blatter kündigte an, auf dem ordentlichenFIFA-Kongress am 20./21. Mai die Statuten entsprechend zu ergänzen.
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(Bild: KMM)



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