Leiche im Inn gefunden

Schwiegertochter getötet: 20 Jahre für 43-Jährigen

Österreich
12.01.2018 20:49

20 Jahre Haft lautet das Urteil gegen jenen 43-Jährigen, der wegen der Ermordung seiner 26 Jahre alten Schwiegertochter in Innsbruck vor Gericht stand. Die zweifache Mutter war im Februar 2017 ums Leben gekommen, ihre Leiche wurde erst zwei Monate später im Inn gefunden. Die Todesursache konnte trotz zweier Obduktionen nicht festgestellt werden, der Angeklagte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich glaube, dass sie sich umgebracht hat, weil mein Sohn sie verlassen wollte", sagte der Beschuldigte vor Gericht. Er räumte zwar ein, seine Schwiegertochter am Tag ihres Verschwindens von der Arbeit abgeholt zu haben und danach zwei Stunden lang mit ihr durch das Tiroler Unterland gefahren zu sein, das sei aber alles von ihr ausgegangen. Er habe sie an jenem Abend gegen 20 Uhr schließlich in Brixlegg im Bezirk Kufstein zu einem Parkplatz gefahren, wo sie in einen schwarzen BMW eingestiegen sei - zu ihrem neuen Freund, um ein neues Leben zu beginnen, sagte der Beschuldigte.

Probleme in der Ehe
Mehrere Zeugen, unter ihnen die Mutter und der Bruder des Opfers sowie ihre Arbeitskollegin, berichteten, dass es in der Ehe zwischen der 26-Jährigen und dem Sohn des Angeklagten Probleme gab. "Sie hatte den Verdacht, dass ihr Mann sie betrügt", meinte ihr Bruder. Wegen der beiden gemeinsamen Kinder sei sie bei ihrem Mann geblieben. Von einem Freund, einem Liebhaber habe die 26-Jährige jedoch nie gesprochen und auch an Selbstmord hatte sie laut ihren Angehörigen nie gedacht.

"Irgendwas war faul"
Der Neffe des Beschuldigten berichtete beim Prozess überdies von einem seltsamen Vorfall im Krankenhaus. Er hatte dort seinen Onkel, der wenige Tage nach dem Verschwinden seiner Schwiegertochter einen Selbstmordversuch begangenen hatte, besucht. "Er hat mich beauftragt, eine SMS von einer anonymen Wertkarte aus an seinen Sohn zu schreiben, mit dem Inhalt 'Suche deine Schlampe nicht mehr. Sie ist tot'", berichtete der Zeuge. Ab diesem Zeitpunkt sei ihm die Angelegenheit komisch vorgekommen. "Irgendetwas war da faul", sagte er.

Massive Gewaltanwendung
Wie die 26-Jährige im Februar 2017 tatsächlich zu Tode kam, konnte nicht geklärt werden, obwohl zwei Obduktionen durchgeführt wurden. Relevante Verletzungen habe es nicht gegeben, hieß es seitens der beiden Gerichtsmediziner, somit auch keine massive Gewaltanwendung. Es gebe jedoch mehrere Hinweise, die auf einen Ertrinkungstod hinweisen würden, sagten sie vor Gericht. Aber auch dies könne nicht mit hundertprozentiger Sicherheit festgestellt werden.

Fäulnisveränderungen an der Leiche hätten die Begutachtung erschwert, so die Begründung. Unterschiedlich belüftete Lungenabschnitte würden jedoch auf ein Erstickungsgeschehen hindeuten.

Im Inn ertrunken?
Überdies zeigte eine Untersuchung auf Kieselalgen, dass sich diese nicht nur in der Lunge, sondern auch in der Leber der Toten abgelagert hätten. "Das spricht für ein Ertrinken, denn der Kreislauf muss noch funktioniert haben, als das Wasser eingeatmet wurde", so einer der Experten. Es spreche zwar vieles für einen Ertrinkungstod, trotzdem seien die Befunde aufgrund der fortgeschrittenen Fäulnis mit Vorsicht zu interpretieren.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten mit sieben zu einer Stimmen schuldig. Direkt nach Ende des Prozesses war es vor dem Gerichtsgebäude noch zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen den Angehörigen der beiden Familien gekommen. Die ohnehin zahlreich während der Urteilsverkündung anwesenden Polizisten mussten schließlich einschreiten, um die Situation zu beruhigen.

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