132 km/h im Ortsgebiet

Polizist wegen Rasens mit Streifenwagen verurteilt

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28.12.2017 08:10

In der Schweiz ist ein Polizist wegen Raserei mit einem Streifenwagen zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigt die Strafe nun. Der Beamte war Ende Jänner 2014 zusammen mit einem Kollegen im Auto gesessen, als ein Anruf in der Zentrale einging, wonach ein Fahrer "wie ein Verrückter" rase.

Der Polizist wurde daraufhin auf einer Genfer Straße mit 132 km/h geblitzt. Erlaubt waren dort 50 Kilometer pro Stunde. Das Genfer Polizeigericht bewertete die Geschwindigkeitsübertretung daher als Raserdelikt und verhängte die bedingte Freiheitsstrafe.

Das Bundesgericht hielt in seinem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid zwar fest, dass Polizisten sich nicht strafbar machen, wenn sie im Einsatz Verkehrsregeln verletzen. Der Beamte habe es aber an der nötigen Voraussicht mangeln lassen. Selbst wenn er eine drohende Lebensgefahr habe abwenden wollen, rechtfertige das noch lange nicht, selbst Lebensgefahr heraufzubeschwören, so die Richter.

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