Bevor's kracht

Ehevertrag statt Rosenkrieg

Star-Style
23.03.2004 14:28
Am Beginn einer Beziehung hängt der Himmel noch voller Geigen. Die rosarote Brille lässt alles wunderbar erscheinen und natürlich denkt keiner daran, dass dieser Zustand auch einmal enden könnte. Doch mehr als jede dritte Ehe in Österreich geht in die Brüche. Klare Regelungen in Eheverträge können helfen, den ultimativen Rosenkrieg zu verhindern. Krone.at verrät dir einige gute Gründe die dafür sprechen, ein solches Dokument zu unterzeichnen.
Ein Ehevertrag soll in erster Linie festhalten,was die jeweiligen Partner an Besitztümern in die Partnerschaftmitbringen, denn Jahre danach ist es im Falle des Falles schwerzu unterscheiden, was wem gehört. Es empfiehlt sich auch,eventuelle Unterhaltsfragen bereits vorher festzulegen.
 
Güterteilung
Wird kein Ehevertrag geschlossen, wird bei einerScheidung errechnet, wer von beiden den höheren Überschusswährend der Ehe erwirtschaftet hat: "Die Hälfte diesesZugewinns wird dann dem Ehegatten zugeschlagen", erklärtder Notar Manfred Wenckstern. Geht die Ehe den Bach runter, wirddas von vielen Beteiligten als ungerecht empfunden. Jeder derden Film "Der Rosenkrieg" gesehen hat, weiß, dass es nichtdas Wahre sein kann, mit der Motorsäge sämtliche Besitztümerin zwei Teile zu schneiden.
 
Pensionsansprüche
Das selbe gilt auch für Pensionsansprüche.Auch hier wird ohne Vertrag gerechnet, was das Zeug hält.Heiratet eine kleine Verkäuferin einen Millionär, hatdieser im Falle einer Trennung trotzdem Anspruch auf die Hälfteihres Pensionsanspruches. In einem Ehevertrag können solcheMissstände gänzlich ausgeschlossen werden.
 
Unterhaltszahlungen
"Das Grundprinzip nach einer Scheidung ist, dassjeder für sich selbst sorgt", erklärt Notar Wenckstern.Es bestehen jedoch wichtige Ausnahmen. Erstens muss ein PartnerUnterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlen - daran kannnicht einmal ein Ehevertrag etwas ändern.
Variabel ist hingegen die Regelung, dass etwa der EhemannUnterhalt zahlen muss, wenn die Ehefrau immer zu Hause war undinzwischen z.B. zu alt ist zum Arbeiten. Ein Ehevertrag kann derartigesverhindern, der "schwächere" Partner sollte sich eine solcheRegelung aber gut überlegen.
 
Übrigens: Willst du einen Ehevertrag abschließen,musst du das nicht unbedingt machen, bevor du mit deinem Ja-Wortewige Treue schwörst. Eine Unterzeichnung ist zu jedem beliebigenZeitpunkt möglich, vorausgesetzt, beide Beteiligten sindsich einig...
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(Bild: kmm)



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