Das ergäbe sich aus dem Syndikatsvertrag, in dem auch drinsteht, dass der Flughafen einen besonderen öffentlichen Auftrag hat. Die rechtliche Prüfung durch die Rechnungshof-Juristen hat jedenfalls ergeben, dass die Länder Wien und Niederösterreich mit gesamt 40 Prozent (10 Prozent halten die Mitarbeiter, der Rest ist Streubesitz) die Gesellschaft beherrschen. Daher habe die öffentliche Hand dort das Sagen, und der Rechnungshof sei zuständig, erklärt Josef Moser.
Einschaltung des Verfassungsgerichtshofs
Dies habe er dem Vorstand der Flughafen AG mitgeteilt. Sollte sich das Unternehmen verweigern und z.B. dem Rechnungshof nicht die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen, wird Moser den Verfassungsgerichtshof einschalten. Dieser habe in ähnlichen Fällen (z.B. bei der AUA) schon zugunsten des Rechnungshofs entschieden.
Flughafen Chef Herbert Kaufmann wiederholte, dass er zwar nichts gegen die Prüfung des Rechnungshofs habe, er müsse aber aus aktienrechtlichen Gründen eine Expertise einholen. Nächste Woche könne er sagen, ob man dem Prüfverlangen zustimmen wird.
Der Flughafen Wien ist wegen einer Baukostenexplosion am neuen Terminal in die Schlagzeilen geraten. Der Ausbau wurde vorerst gestoppt. Interne Untersuchungen laufen.
Manfred Schumi, Kronen Zeitung
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