Prozess-Posse

Ruth Elsner will im Bawag-Penthouse bleiben

Österreich
08.07.2009 17:34
Kein Ende im Rechtsstreit um die noble Penthouse-Wohnung der Familie Elsner: Obwohl das Wiener Oberlandesgericht rechtskräftig festgestellt hat, dass der käufliche Erwerb durch Ruth Elsner rechtsunwirksam war, will die Ehefrau des ehemaligen Bawag-Generaldirektors Helmut Elsner nicht ausziehen, um der BAWAG die Verwertung der Immobilie zu ermöglichen. Eine entsprechende schriftliche Aufforderung der Bank wies Wolfgang Schubert, der Anwalt der Familie Elsner, am Mittwoch zurück.

Schubert steht auf dem Standpunkt, dass nach der Nichtigerklärung des Kaufvertrags das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Mietverhältnis wieder in Kraft ist. Helmut Elsner – mittlerweile in erster Instanz in der BAWAG-Affäre wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt – war bis 2005 Mieter der besagten Penthouse-Wohnung.

Verkauf an Elsner unwirksam
Im August 2005 zog seine Frau eine ihm eingeräumte Kaufoption und erwarb die 278 Quadratmeter große Bleibe, die u.a. mit einem Schwimmbad und einer 60-Quadratmeter-Terrasse ausgestattet ist. Weil der BAWAG-Aufsichtsrat dem Verkauf zustimmen hätte müssen, kam dieses Rechtsgeschäft nach Ansicht der Gerichte aber nicht rechtswirksam zustande.

Bawag hofft auf Einsehen von Ruth Elsner
Für Rechtsanwalt Markus Kajaba, der die BAWAG in Sachen Penthouse vertritt, wäre es vernünftig, wenn Ruth Elsner angesichts der Sachlage die Wohnung freiwillig räumt, sich nach einer anderen Unterkunft umsieht und die anhängigen Räumungsverfahren – eines soll am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen anhängig sein, ein weiteres, das auch den nach wie vor in U-Haft befindlichen Helmut Elsner mitumfasst, am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt – von sich aus beendet.

Weitere Prozesse "nur Geldverschwendung"
"Aus meiner Sicht wäre es geradezu mutwillig, wenn das noch weitergeht", bemerkte Kajaba am Mittwoch. Da bei der laufenden Räumungsklage die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrags als Vorfrage zu beurteilen sei und jene nun endgültig zuungunsten der Familie Elsner entschieden wurde, wäre klar, dass Ruth Elsner die Wohnung nicht behalten kann. Dessen ungeachtet weiter darum zu prozessieren, wäre nur mit zusätzlichen Kosten verbunden, die einer "Geldverbrennung" gleichkämen, so Kajaba.

Elsner-Anwalt will weiterkämpfen
Für Elsner-Anwalt Schubert ist diese Argumentation verfehlt: "Es besteht ein Mietvertrag, der selbstverständlich wirksam ist. Ich kann keinen Grund erkennen, wodurch der Mietvertrag aufgelöst worden sein soll." Den anhängigen Räumungsverfahren sehe er daher "sehr beruhigt" entgegen, zumal die Beweislast bei der BAWAG liege, sagte Schubert.

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