Harte Auslese

Medizin-Aufnahmetests beendet: 3.409 Bewerber

Wien
03.07.2009 15:25
Zum vierten Mal hat am Freitag in Wien der Test zu medizinrelevanten Grundlagenfächern (Biologie, Chemie, Physik) stattgefunden. 3.409 Studierwillige sind zur Prüfung im Austria Center angetreten, das sind deutlich mehr als im vergangenen Jahr (2.876).

Ursprünglich hatten sich 4.849 Personen angemeldet, davon 3.200 aus Österreich, 1.500 aus der EU (zu 95 Prozent aus Deutschland) und 76 aus Drittländern. Wer einen der 740 Studienplätze - davon 80 für Zahnmedizin - ergattert hat, wird am 10. August per Brief davon informiert.

Österreichweit sind 75 Prozent der Plätze für Studenten mit österreichischem Maturazeugnis reserviert, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und der Rest an Nicht-EU-Bürger.

Österreich könnte Probleme mit dem EuGH bekommen
Indes könnte Österreich trotz der Zusicherung der EU-Kommission, für fünf Jahre kein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Quotenregelung für ausländische Medizinstudenten einzuleiten, Probleme bekommen - und zwar durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Generalanwältin Eleanor Sharpstone hatte zuletzt in ihren Schlussanträgen eine vergleichbare Regelung in Belgien, das mit seiner Quotenregelung den Ansturm französischer Studenten abwehren will, als diskriminierend und EU-rechtswidrig bezeichnet. Folgt der EuGH der Argumentation seiner Generalanwältin, wird er noch in diesem Jahr diese Entscheidung endgültig bestätigen, und das könnte auch Auswirkungen auf Österreich haben.

Auch Belgien hatte ein Fünf-Jahresmoratorium wie Österreich von der Kommission erhalten. Allerdings wäre diese Frist für die Quote de facto bedeutungslos, wenn der EuGH entscheidet, dass eine Mediziner-Quote nicht mit dem EU-Primärrecht vereinbar sei. Es dürfte dann keine Einschränkung dieses Primärrechts durch nationale Rechte geben, Belgien müsste somit seine Quotenregelung aufheben. Auch wenn die österreichische Regelung nicht auf Punkt und Beistrich der belgischen gleichen sollte, müsste der EuGH-Spruch umgesetzt werden. Die EU-Staaten sind verpflichtet, ihr Recht dem Gemeinschaftsrecht anzupassen.

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