Hempels Anwalt Herwig Hasslacher bezweifelt die Glaubwürdigkeit von Kohl. "Zu den Aussagen von Bernhard Kohl kann ich als Anwalt nur den Kopf schütteln. Das ist das letzte Aufbäumen eines Sportlers, der mit seiner Dopingaffäre dem Sport und anderen Sportlern großen Schaden zugefügt hat", erklärte Hasslacher. "Bernhard Kohl ist absolut unglaubwürdig." Das müsse auch die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) bei weiteren Schritten bedenken.
Hasslacher argumentierte mit den Aussagen Kohls, von wem er CERA erhalten hatte. Der Ex-Radprofi hatte im November des Vorjahres ursprünglich behauptet, das EPO-Derivat von einer Person bekommen zu haben, die "noch nie irgendwie mit Doping oder Sport zu tun" gehabt hat. Der Name der Person sei "in den Bereichen Doping und Sport absolut unrelevant", versicherte Kohl.
Vor der "SoKo Doping" sagte Kohl dagegen laut Hasslacher aus, drei Ampullen CERA um 300 Euro von Hempel gekauft zu haben. Hempel hatte als Ex-Radprofi und Triathlet im Sport sehr wohl eine Rolle gespielt. "Jetzt kommt er damit, dass das im Tauschgeschäft gegen das Mittel Amth-2 geschehen ist. Er hat binnen kürzester Zeit drei verschiedene Versionen aufgetischt", meinte Hasslacher. "Da kann man sich seine eigene Meinung über den Herrn Kohl bilden."
Kohl: "Unter guten Freunden gibt man sich manches weiter"
Kohl hatte am Montag in einem Interview zugegeben, verbotene Substanzen nicht nur selbst konsumiert, sondern auch an andere Personen weitergegeben haben. "Unter guten Freunden gibt man sich manche Sachen natürlich weiter. Die Informationen, wem ich etwas gegeben habe, liegen bei der SOKO Doping", sagte der Niederösterreicher.
Die Aussagen wurden am Dienstag von Kohls Rechtsvertreter Manfred Ainedter bestätigt und präzisierte: "Es stimmt, dass Kohl dem Hannes Hempel etwas gegeben hat." Konkret behauptet Kohl, er habe dem Hempel drei Ampullen Amth-2 - in der Wirkung angeblich Testosteron vergleichbar - zu je einem Milliliter überlassen.
Tat vor Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes?
"Die Übergabe hat glaublich Anfang 2008 stattgefunden", sagte Ainedter. Falls dies zutrifft, wäre diese nicht nach dem erst im vergangenen August in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz, sondern allenfalls nach dem Arzneimittelgesetz strafbar.
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