Ministerrat

Regierung verschärft Asylrecht deutlich

Österreich
17.06.2009 14:01
Der Ministerrat hat am Dienstag das Asylrecht verschärft. Konkret wurde die Liste jener Staaten erweitert, deren Bürger im Regelfall in Österreich vom Asyl ausgeschlossen sind. Ab sofort zählen auch die Länder des ehemaligen Jugoslawien zu dieser Gruppe, also Serbien, Bosnien/Herzegowina, Mazedonien, Kroatien, Montenegro und der Kosovo.

Bislang galten nur die Mitglieder der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz, Kanada, Neuseeland und Australien als sichere Herkunftsländer. Nunmehr kommen die Mitgliedsstaaten des ehemaligen Jugoslawien hinzu. Nur weil ein Asylwerber aus einem dieser "sicheren" Länder kommt, ist er freilich nicht automatisch vom Asyl ausgeschlossen. In Österreich gilt weiter das Prinzip der Einzelfallprüfung. Das heißt, es könnte beispielsweise auch ein Franzose, Schwede oder Deutscher hierzulande Asyl bekommen, wenn er eine Verfolgung glaubhaft machen würde.

Wird der Antrag in erster Instanz abgelehnt, kann zwar eine Beschwerde beim Asylgerichtshof eingebracht werden, jedoch besteht die Möglichkeit, die betroffene Person schon während des Zweitverfahrens abzuschieben, sofern dem beide Instanzen zustimmen. Bisher gab es im Regelfall während des ganzen Verfahrens eine aufschiebende Wirkung bezüglich der Abschiebung.

Kaum mehr Asylchancen für Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien
Somit haben Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien, etwa dem Kosovo, kaum mehr Chancen, Asyl in Österreich zu erhalten. Bereits im vergangenen Jahr wurde allerdings der Großteil der Asylanträge aus diesen Ländern abgelehnt. Die meisten Ansuchen wurden dabei von Kosovaren (892) und Serben (810) gestellt. Aus Mazedonien kamen im Vorjahr 205 und aus Bosnien-Herzegowina 110 Asylsuchende. Von Personen aus Montenegro wurden 13 Anträge, von Kroaten ein Antrag gestellt. 

Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, in denen es keine staatliche Verfolgung gibt und Schutz vor privater Verfolgung sowie Rechtsschutz gegen erlittene Menschenrechtsverletzungen gegeben sind. Mit der jetzt von der Regierung beschlossenen Erweiterung dieser Staatenliste gelten aus österreichischer Sicht 39 Länder als sichere Herkunftsstaaten. Die Liste wird per Verordnung festgelegt und kann jederzeit verändert werden.

Als sichere Drittstaaten gelten im Gegensatz dazu jene Länder, die internationale Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte wie die Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Asylwerber in Österreich, die schon in einem solchen Staat einen Antrag gestellt haben, werden daher gemäß Dublin-Abkommen dorthin zurückgeschickt.

Opposition kritisiert Fekter: "Umsetzungszwerg"
Die Opposition hat unterdessen die Asylpolitik von Innenministerin Maria Fekter kritisiert - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Die FPÖ forderte "restriktive Verbesserungen" in der Asylgesetzgebung, das BZÖ bezeichnete die Ministerin als "Ankündigungsriese und Umsetzungszwerg". Die Grünen zweifeln an einer Beschleunigung der Asylverfahren.

Auch UG-Novelle und ÖBB-Straffung beschlossen
Weiters beschloss der Ministerrat die von Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegte Novelle zum Universitätsgesetz (UG). Damit kann die Neufassung noch vor dem Sommer das Parlament passieren. Mit der UG-Novelle ist laut Hahn die Finanzierung der Universitäten sicher gestellt. Ebenfalls vom Ministerrat beschlossen wurde die von Unterrichtsministerin Claudia Schmied gewünschte Protokollanmerkung, in der sich beide Regierungspartner zur teilzentralen Matura bekennen.

Außerdem korrigierte die Regierung die 2003 noch unter der Regierung Schüssel durchgesetzte ÖBB-Reform. Kern der Novelle ist die Zusammenlegung der beiden Infrastrukturgesellschaften für Bau und Betrieb und die Auflösung der Dienstleistungs-GmbH. Künftig werden unter der ÖBB-Holding AG künftig nur noch drei und nicht wie bisher fünf Aktiengesellschaften (Personenverkehr, Güterverkehr/Rail Cargo und Infrastruktur) angesiedelt sein.

Zu keiner Einigung kam es in Sachen Postmarkt-Gesetz und beim Umwelt-Verträglichkeitsprüfungs-Gesetz.

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