Strafen im Urlaub

Achtung, auch Strafzettel reisen!

Motor
03.06.2009 16:30
Wohl dem, der sich noch einen Urlaub leisten kann. Doch für manche kommt die persönliche Wirtschaftskrise erst nach der Rückkehr nach Hause, denn die Verkehrssünden im Ausland werden auch in Österreich geahndet. Alles, was teurer als 70 Euro ist, klebt wie Pech an den Füßen des Autofahrers…
(Bild: kmm)

Der offene Betrag kann nicht nur wie bisher vor Ort eingetrieben werden, wenn man wieder in das entsprechende Land einreisen will. Auch in Österreich können Bezirkshauptmannschaften und Polizeidirektionen die Geldstrafe vollstrecken, wenn das Reiseland, in dem das Verkehrsdelikt gesetzt wurde, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen hat.

Verkehrsstrafen im Ausland siehe Infobox!

Im Gegensatz zu Österreich sind die Strafen gerade in den beliebtesten Kurzurlaubsländern zum Teil deutlich höher: Für Alkohol am Steuer (Untergrenze in Österreich: 218 Euro) beginnt die Strafhöhe in Slowenien bei 180 Euro, in Ungarn bei 330 Euro und in Italien liegt die Untergrenze bei 540 Euro. In Italien ist man mit Alkohollenkern generell wenig zimperlich: Bei einer Alkoholisierung ab 1,5 Promille kann das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet oder zwangsversteigert werden. Wer 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt zum Beispiel in Ungarn mindestens 100 Euro und in Italien mindestens 155 Euro. Genauso teuer ist auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung.

Im Folgenden einige Länderinfos des ÖAMTC:

Slowakei:
Mit 1. Februar 2009 sind in der Slowakei neue Verkehrsbestimmungen in Kraft getreten. Neben einer Neuregelung der Tempolimits auf slowakischen Straßen wurden vor allem die Strafen für Verkehrsverstöße deutlich verschärft. Fährt man in der Slowakei zu schnell, kann das mit bis zu 830 Euro sanktioniert werden.

Deutschland:
Auch dort ist seit 1. Februar 2009 ein neuer Strafenkatalog in Kraft. Für einige Verkehrssünden muss man nun nahezu doppelt so viel Strafe zahlen wie bisher. Beispielsweise kann das Missachten einer roten Ampel bis zu 320 Euro kosten. Bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind schon beim ersten Verstoß 500 Euro fällig, der zweite und dritte Verstoß kosten dann 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro.

Italien:
Pkw-Reisende müssen in Italien besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Bei Alkoholdelikten mit mehr als 1,5 Promille kann es passieren, dass das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert wird. Aber auch scheinbar kleinere Vergehen wie Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kommen mit mindestens 155 Euro Strafe vergleichsweise teuer.

Schweiz:
In der Schweiz werden schwere Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte mit besonders hohen Strafen geahndet. Gut zu wissen ist auch, dass GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion den Radarwarngeräten gleichgestellt werden und somit verboten sind. Solche Geräte dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben werden, noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt oder in irgendeiner anderen Form verwendet werden. Polizei- und Zollbehörden stellen diese Geräte sicher und erstatten Anzeige.

Spanien:
Hier droht bei schweren Vergehen wie dem Fahren mit 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,2 Promille eine Haftstrafe von mindestens drei Monaten.

Skandinavien:
Traditionell werden Verkehrssünden in den skandinavischen Ländern besonders hart bestraft. So kann zum Beispiel Alkohol am Steuer in Dänemark gleich einen ganzen Monatsverdienst kosten.

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(Bild: kmm)



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