In seiner Urteilsbegründung sprach Einzelrichter Manfred Seiss das aus, was auch Verteidiger Michael Kowarz in seinem Schlussvortrag feststellte: "Dem Mann sind schlicht und einfach die Nerven durchgegangen." Es sei nicht seine Absicht gewesen, das Kind zu verletzen. Deshalb lautete der Urteilsspruch nicht auf absichtlich schwere Körperverletzung - wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte -, sondern "nur" auf schwere Körperverletzung. Zudem wurde der Angeklagte wegen "Quälens oder Vernachlässigens von unmündigen oder wehrlosen Personen" verurteilt. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Wollte Nina mit Schlag auf die Couch "erschrecken"
Dem sechsmal vorbestraften Salzburger taten die beiden Vorfälle am 6. und 7. März auch "leid". Er legte ein Geständnis ab, allerdings "nicht reumütig", wie ihm die Staatsanwältin vorhielt. Denn der Angeklagte, der am 6. März zum ersten Mal alleine auf sein Kind aufpasste weil seine Frau zur Arbeit gefahren war, wollte seine auf dem Sofa schreiende Tochter bloß mit einem Schlag auf die Couch "erschrecken, damit sie ruhig ist". Allerdings habe er versehentlich das Gesicht des Babys getroffen, wie er sagte. "Sie wussten aber von der Kindesmutter, dass es dann noch mehr schreit", entgegnete die Staatsanwältin.
Mutter brachte das Baby ins Krankenhaus
Am 7. März ist Nina laut dem Angeklagten von der Couch gefallen, als er auf der Toilette war. "Sie hat ihren Kopf und die Hände hängen gelassen. Ich habe sie zweimal geschüttelt, damit ich eine Reaktion sehe." Dazu die Staatsanwältin: "Sie mussten wissen, dass ein massives Schütteln für ein Baby lebensgefährlich sein kann." Seiner besorgten Ehefrau tischte der Kindesvater andere Versionen auf: Nina sei einmal auf ein Spielzeug und einen Tag später von der Couch gefallen. "Aus Angst, sie lässt sich von mir scheiden." Als das Kind völlig apathisch im Bett lag, brachte es die Mutter ins Landeskrankenhaus. Dort schlugen die Ärzte Alarm.
Gutachter: "Nina war in Lebensgefahr"
Die Folgen des Schüttelns waren laut einem Gutachten der Gerichtsmedizin schwer: Nina erlitt ein Schädelhirntrauma, die Augenhintergrundblutungen seien typisch dafür. "Das Mädchen hat sich unmittelbar danach in Lebensgefahr befunden. Der Angeklagte kann von Glück sprechen, dass sie soweit regeneriert ist, dass zurzeit keine Dauerschäden zu befürchten sind", wetterte Lemmermayer.
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