Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung und Im-Stich-Lassen eines Verletzten. Tchoyi lenkte am 21. September 2008 um 3.45 Uhr sein Dienstauto mit 0,94 Promille Alkohol im Blut beim Cineplexx Airportcenter in Wals-Siezenheim in einen Kreisverkehr. Dabei hat er laut Polizei den Vorrang nicht beachtet. Der Audi A6 rammte ein Taxi, der 57-jährige Lenker aus Salzburg erlitt dabei Prellungen am linken Knie und am Kopf.
Zeugen beobachteten Flüchtenden
Der Fußballer brauste nach dem Unfall davon, wurde aber von zwei Zeugen beobachtet und wenig später von der Exekutive ausgeforscht. Die Beamten nahmen ihm den Führerschein ab. Vor Gericht bedauerte Tchoyi sein Verhalten: "Ich war nicht richtig bei Sinnen", richtete er am Dienstag über einen französischen Dolmetscher der Vorsitzenden Richterin Elisabeth Schmidbauer aus.
100 Tagessätze zu je 500 Euro
Der Berufungssenat hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 500 Euro aus Gründen der Prävention unbedingt verhängt. Als strafmildernd bezeichnete die Vorsitzende die Unbescholtenheit, den ordentlichen Lebenswandel und das reumütige Geständnis des Kickers, als straferschwerend das Zusammentreffen von zwei strafbaren Handlungen.
Verteidiger hält erstes Urteil für angemessen
Die Anklagebehörde hatte befürchtet, der Fußballer könne einmal im Ausland spielen und nicht greifbar sein, falls er bei einem etwaigen Rückfall die Haftstrafe antreten muss. Dazu Verteidiger Robert Morianz: "Sein Vertrag ist bis 2011 aufrecht. Das Ersturteil halte ich für angemessen."
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