Gesetzeslücke

Schwangere musste in Raucherlokal arbeiten

Oberösterreich
25.05.2009 09:58
Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat am Montag auf eine Gesetzeslücke aufmerksam gemacht, wegen der eine Schwangere in einem Raucherlokal arbeiten musste. Weil der Gastronom um Umbau angesucht habe, trete ein Beschäftigungsverbot erst im Juli 2010 in Kraft, so die AK in einer Presseaussendung. Sie fordert erneut eine sofortige Änderung des Tabakgesetzes.

Als sie schwanger wurde, bemerkte die Frau in zunehmendem Ausmaß, dass sie die Nikotinschwaden in dem ausgewiesenen Raucherlokal nicht vertrug. Kein Problem, dachte die werdende Mutter, hatte sie doch gehört, dass Schwangere dort nicht arbeiten müssen. Die Mühlviertlerin musste sich und ihr Kind jedoch dem schädlichen Rauch aussetzen.

Gesetzeslücke erlaubt Ausnahmen
Tatsächlich dürfen schwangere Frauen laut Tabakgesetz in Räumen, wo sie der Einwirkung des blauen Dunstes ausgesetzt sind, nicht arbeiten. Diese Bestimmung gilt bereits jetzt vollinhaltlich in Betrieben, die sich als reine "Rauchlokale" deklariert haben. In Betrieben mit mehr als 50 Quadratmetern, die wegen einer Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der notwendigen Umbauarbeiten bis 30. Juni kommenden Jahres vom Rauchverbot ausgenommen seien, trete das Beschäftigungsverbot allerdings erst mit 1. Juli 2010 in Kraft, berichtete die AK.

Behörden weitgehend machtlos
In Lokalen mit getrennten Raucher- und Nichtraucherbereichen gelte das Beschäftigungsverbot für Schwangere dann, wenn Arbeiten im Teil, wo Glimmstängel verboten sind, nicht möglich ist. Obwohl ihr der Frauenarzt bestätigte, dass sie den Rauch nicht verträgt, musste die junge Frau weiter in dem Lokal arbeiten. Auch die Amtsärztin konnte ihr nicht helfen. Das Arbeitsinspektorat habe sich laut AK ebenfalls für unzuständig erklärt. Mittlerweile befindet sich die Kellnerin übrigens im normalen Mutterschutz. Bei ihrem Kind wurde im Krankenhaus eine leichte Entwicklungsverzögerung festgestellt. Ein Zusammenhang mit der Rauchentwicklung sei möglich, aber kaum beweisbar, so die Arbeiterkammer.

Symbolbild

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